EuGH-Urteil zeigt Reformbedarf im europäischen Migrationsrecht auf
Der Europäische Gerichtshof hat zur Wiedereinführung von Kontrollen an den Binnengrenzen entschieden, dass die Rückführungsrichtlinie auf jeden Drittstaatsangehörigen Anwendung findet, der in das Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats eingereist ist, ohne die Voraussetzungen für die Einreise oder den dortigen Aufenthalt zu erfüllen. Dazu können Sie die Stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Andrea Lindholz, gerne wie folgt zitieren:
„Das Urteil des EuGH zeigt deutlich, dass es dringenden Reformbedarf im europäischen Migrationsrecht gibt. Mit der Entscheidung werden die rechtlichen Möglichkeiten zu Zurückweisungen an europäischen Binnengrenzen deutlich reduziert. Das Gericht erklärt dabei faktisch die Rückführungsrichtlinie als vorrangig gegenüber dem Schengen-Regime. Die Rückführungsrichtlinie, die ja gerade die Aufenthaltsbeendigung von Menschen ohne Aufenthaltsrecht zum Ziel hat, wird dadurch zur Einreise-Gewährleistungs-Richtlinie. Die Entscheidung befördert die illegale Sekundärmigration von einem ins andere EU-Land. Dieses Ergebnis kann nicht richtig sein, zumal Rückführungen bekanntermaßen nur zu einem Bruchteil gelingen.
Kritisch ist auch, dass das Gericht mit keiner Silbe auf den nicht funktionierenden Außengrenzschutz eingeht, und das Thema hybride Kriegsführung mittels illegaler Migration spielt ebenfalls keine Rolle. Wenn Schengen erhalten bleiben soll dann, braucht es umgehende Reformen des europäischen Migrationsrechts. Übermäßig belastete Mitgliedstaaten wie Deutschland müssen sich vor der ungeregelten illegalen Migration und dem unsäglichen Schlepper- und Schleusersystem schützen können. Solange der EU-Außengrenzschutz nicht funktioniert, braucht es dafür verlässliche lageangepasste Grenzkontrollen mit Zurückweisungsmöglichkeiten an der Grenze, so wie es an der bayerisch-österreichischen Grenze seit Monaten erfolgreich durchgeführt wird. Die Idee von Schengen – freie Binnengrenzen aufgrund geschützter EU-Außengrenzen – ist richtig, Voraussetzung ist aber ein funktionierender EU-Außengrenzschutz.
Bundeskanzler Scholz muss jetzt im Sinne Deutschlands handeln und die Stärkung des EU-Außengrenzschutzes sowie eine Reform des europäischen Migrationsrechts in die Hand nehmen. Bundesinnenministerin Faeser ist damit erkennbar überfordert. Herr Scholz muss schon auf dem nächsten EU-Gipfel am 6. Oktober Vorschläge machen. Es kann nicht sein, dass das europäische Recht im Ergebnis illegale Migration fördert.“