Einwanderung von Fachkräften fördern, illegale Migration begrenzen
Bundestag beschließt umfassendes Gesetzgebungswerk im Bereich Asyl und Migration
Am heutigen Freitag verabschiedet der Deutsche Bundestag insgesamt sieben Einzelgesetze, mit denen die Einwanderung von Fachkräften erleichtert und die illegale Migration begrenzt werden. Dazu erklären der stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag für Innen und Recht, Thorsten Frei, sowie der stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag für Arbeit und Soziales, Hermann Gröhe:
Thorsten Frei: „Mit dem Fachkräfteeinwanderungsgesetz schafft Deutschland einen neuen Rahmen für die Zuwanderung von dringend benötigten Fachkräften. Erstmals wird der deutsche Arbeitsmarkt für Fachkräfte mit beruflicher Ausbildung umfassend geöffnet. Ein Arbeitsplatz und eine Qualifikation nach deutschen Standards bleiben dabei aber entscheidende Voraussetzungen. Eine Zuwanderung in die sozialen Sicherungssysteme wird es mit CDU und CSU nicht geben.
Bei der Ausgestaltung des neuen Zuwanderungsrechts haben wir auf eine scharfe Trennung zwischen Asyl- und Erwerbsmigration geachtet. Zu einer überzeugenden Migrationsgesetzgebung gehört für uns nicht allein die Förderung der Zuwanderung von Fachkräften, sondern zwingend auch die klare Begrenzung der illegalen Migration. Deshalb schärfen wir mit Ausreisegewahrsam und Abschiebehaft die Instrumente, um die Ausreise abgelehnter Asylbewerber durchzusetzen. Wir erhöhen den Druck auf Identitätstäuscher sowie Mitwirkungsverweigerer und kürzen Leistungen für Migranten, die bereits in einem anderen EU-Staat Asyl beantragt haben oder dort als schutzbedürftig anerkannt worden sind“.
Hermann Gröhe: „Das Fachkräfteeinwanderungsgesetz stärkt den Wirtschaftsstandort Deutschland und damit Wohlstand und soziale Sicherheit in unserem Land. Denn schon heute ist Fachkräftemangel Wachstumsbremse Nr. 1 in vielen Regionen. Dass künftig nicht nur Akademiker, sondern auch beruflich qualifizierte Fachkräfte aus Staaten außerhalb der EU einen Zugang zum Arbeitsmarkt in Deutschland erhalten, ist ein echter Durchbruch. Dass sie dabei nicht nur über eine entsprechende Befähigung und einen Arbeitsplatz, sondern auch über deutsche Sprachkenntnisse verfügen müssen, zeigt, dass wir aus den Fehlern der Vergangenheit gelernt haben. Denn gute Deutschkenntnisse sind eine wesentliche Voraussetzung für einen Erfolg auf dem Arbeitsmarkt.
Es kommt nun entscheidend darauf an, dass die Wirtschaft in unserem Land die neuen Möglichkeiten der Fachkräfteeinwanderung nutzt. Dabei ist es Aufgabe der Politik, die Gewinnung der dringend benötigten Fachkräfte zu unterstützen. Dazu gehören Anstrengungen zur schnelleren Prüfung und Anerkennung von ausländischen Berufsabschlüssen, die bessere Beratung interessierter Fachkräfte und gerade kleinerer und mittelständischer Unternehmen sowie mehr Möglichkeiten zum Erwerb der deutschen Sprache im Ausland.
Unser gemeinsames Ziel muss es sein, Deutschland im internationalen Wettbewerb um gute Leute zu stärken.“