Koalitionsausschuss einigt sich auf Wahlrechtsreform
Auf Drängen der Unionsfraktion wird Umfang des Bundestags dauerhaft begrenzt
Es war ein wochenlanges Ringen. Bis zuletzt hatte die CDU/CSU-Bundestagsfraktion um eine Wahlrechtsreform geworben, um ein weiteres Anwachsen der Abgeordnetenzahlen zu verhindern. Fraktionsvorsitzender Ralph Brinkhaus hatte mehrfach betont: „Die Reform ist uns ernst und sehr wichtig.“ Auch der Unionsfraktionsvize Carsten Linnemann hatte gewarnt: „Mit jedem Tag ohne eine Vereinbarung zur Wahlrechtsreform verspielen wir Vertrauen und Glaubwürdigkeit.“
Die Unionsfraktion fühlt sich nun in ihrem Kurs bestätigt, da sich der Koalitionsausschuss am späten Dienstagabend auf ein Modell einigte, die Wahlrechtsreform bereits zur Bundestagswahl 2021 umzusetzen. Ein Erfolg, den sich die gesamte CDU/CSU-Fraktion anrechnen kann.
Im Interview mit dem Radiosender „Bayern 2“ hob Brinkhaus am Mittwochmorgen denn auch die Bedeutung dieser Weichenstellung hervor: Über sieben Jahre hinweg hatten die Positionen weit auseinandergelegen. Nun endlich ist eine Lösung gefunden worden.
Der Koalitionsausschuss einigte sich auf ein Modell, dass die Gesamtzahl der Wahlkreise mit Blick auf das kommende Jahr zunächst belässt. Um die Größe des Deutschen Bundestags dauerhaft zu reduzieren, wird der Zuteilungsschnitt so modifiziert, dass er eine teilweise Verrechnung von Überhang- mit Listenmandaten der gleichen Partei ermöglicht und zugleich eine föderal ausgewogene Verteilung der Mandate ermöglicht. Außerdem bleiben bei Überschreiten der Regelgröße von 598 Mandaten bis zu drei Überhangmandate unausgeglichen.
Der Fraktionsvorsitzende Brinkhaus hatte bereits vor der Sommerpause angemahnt, die Wahlrechtsreform trotz eines engen Zeitplans anzugehen. Auch hatte die Fraktion mehrere Vorschläge erarbeitet, die sich nun in weiten Teilen in dem Ergebnis des Koalitionsausschusses wiederfinden.
So wird zur Bundestagswahl 2025 die Zahl der Wahlkreise von 299 auf 280 reduziert. Um weitere Vorschläge zu entwickeln, wird zudem noch in dieser Legislaturperiode eine Kommission eingesetzt. Sie wird sich unter anderem mit Fragen des Wahlalters 16 und der Dauer der Legislaturperiode beschäftigen. Verfassungsgemäße Antworten suchen die Reformer beispielsweise auch auf die Frage, wie sich eine gleichberechtigte Repräsentanz von Frauen und Männern auf den Kandidatenlisten und im Bundestag erreichen lässt.