Das Baukindergeld kommt – sogar rückwirkend ab 1. Januar 2018
Die Spitzen der Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und SPD haben bei ihrer Klausurtagung auf der Zugspitze eine umfangreiche Wohnrauminitiative „Für mehr Wohnraum, bezahlbare Mieten und Wohneigentum für Familien“ beschlossen. Zentraler Bestandteil ist das Baukindergeld. Es soll noch in diesem Sommer im Bundestag beschlossen werden und rückwirkend ab dem 1. Januar 2018 gelten.
Pro Kind und Jahr erhält jede Familie dann 1.200 Euro über einen Zeitraum von zehn Jahren. Für eine Familie mit zwei Kindern ergibt sich damit über zehn Jahre ein Betrag von 24.000 Euro. Recht auf das Baukindergeld hat jede Familie, die in Deutschland zum ersten Mal eine Immobilie neu baut oder erwirbt.
Das zu versteuernde Haushaltsjahreseinkommen darf dabei 90.000 Euro bei einer Familie mit einem Kind nicht übersteigen. Pro weiterem Kind erhöht sich dieser Betrag um 15.000 Euro. Für eine Familie mit zwei Kindern liegt die Einkommensgrenze somit bei 105.000 Euro und mit drei Kindern bei 120.000 Euro. Maßgeblich sind die durchschnittlichen Einkünfte der beiden Kalenderjahre vor der Antragstellung.
KfW-Förderprogramm ab August 2018
Schon im August sollen Anträge für das Baukindergeld über ein KfW-Förderprogramm gestellt werden können. "Daneben sollen noch im Sommer die Sonderabschreibungsmöglichkeit im freifinanzierten Wohnungsneubau und Änderungen des Mietrechts gesetzlich umgesetzt werden. Die weiteren Vorhaben der Wohnraumoffensive müssen schnellstens folgen, um unser Ziel, mehr bezahlbaren Wohnraum zu schaffen, umzusetzen", sagte Unionsfraktionsvize Ulrich Lange auf der Zugspitze.
Neue steuerliche Anreize
Neue steuerliche Anreize wird es außerdem für den freifinanzierten Neubau von günstigen Mietwohnungen geben. Dazu wird eine bis Ende 2021 befristete steuerliche Sonderabschreibung eingeführt.
Mehr Transparenz bei Mietpreisbremse
Beschlossen wurde auch mehr Transparenz bei der Mietpreisbremse. Damit Mieterinnen und Mieter nicht mehr aktiv nachfragen müssen wie hoch die Vormiete war, soll es eine gesetzliche Auskunftspflicht für Vermieter zur Offenlegung der Vormiete geben, wenn sich der Vermieter bei der Begründung des Mietverhältnisses auf diese beruft. Um Mieter vor starken Mietpreissteigerungen nach einer Modernisierung oder Sanierung zu schützen, soll außerdem die Umlagefähigkeit von Modernisierungskosten weiter begrenzt werden. Zusätzlich wird eine Kappungsgrenze für Mieterhöhungen nach einer Modernisierung eingeführt. Danach darf die monatliche Miete nach einer Modernisierung um nicht mehr als drei Euro pro Quadratmeter Wohnfläche innerhalb von sechs Jahren erhöht werden.
Weiteres Thema: Berufliche Weiterbildung im digitalen Zeitalter
Weiteres Thema war am Montag auf der Zugspitze auch die berufliche Weiterbildung im digitalen Zeitalter. Beschlossen wurde, sich für die zeitnahe Einsetzung einer Enquete-Kommission des Deutschen Bundestages einzusetzen, die alle Aspekte dieses Zukunftsthemas für die Wirtschaft, aber auch für den sozialen Zusammenhalt umfassend durchleuchten soll. Das entsprechende Papier finden Sie hier.