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Björn Simon

Björn Simon: Der Endverbraucher soll bei der Entsorgung seiner Batterie wenig von der Gesetzesänderung spüren

Redebeitrag zur Änderung des Batteriegesetzes

Batterien und besonders Akkumulatoren sind heutzutage allgegenwärtig. Überall im Alltag haben wir mit den Energiespeichern zu tun: vom Kinderspielzeug über das Smartphone, bei der E-Mobilität bis hin zum Herzschrittmacher. Von 2013 bis 2018 ist der Markt –  nur  für  Lithiumbatterien  –  um 69 Prozent gewachsen. Bis heute ist die Kurve noch deutlich steiler geworden, und die Verbreitung nimmt weiter rasant zu. Aber was passiert nach der Nutzung, wenn die Batterie leer ist? Im besten Fall wird sie ordentlich entsorgt und gesammelt und schließlich verwertet und findet in der Kreislaufwirtschaft eine neue Nutzung. Darum geht es in der vorliegenden Änderung des Batteriegesetzes.

Was bedeutet das konkret? Wichtig ist eine barrierefreie Lösung: Der Endverbraucher soll bei der Entsorgung seiner Batterie wenig von dieser Änderung spüren. Verbrauchte Batterien können weiterhin beispielsweise im Supermarkt oder auf dem Wertstoffhof in eine Sammelbox geworfen werden, und der Verbraucher kann sicher sein, dass die entsorgte Batterie der Verwertung zugeführt wird. Bei näherer Betrachtung sprechen wir jedoch über einen sensiblen Bereich des Recyclings, der enorme Potenziale für eine funktionierende Kreislaufwirtschaft bietet, aber gleichzeitig auch im Umgang mit Gefahrengütern große Sorgfalt verlangt.

Mit der vorliegenden Änderung reagieren wir auf folgende Problematik: Die Stiftung Gemeinsames Rücknahmesystem Batterien, kurz GRS, stand bisher für das Solidarsystem zur Sammlung von Altbatterien. Wettbewerbsdruck im freien Markt sorgte für ein Aufkündigen des Solidarsystems im vergangenen Januar, sodass eine Änderung des Batteriegesetzes notwendig wird. Die Änderung des Batteriegesetzes passt also den Rechtsrahmen hin zu einem Wettbewerb unter den mittlerweile fünf herstellergetragenen Rücknahmesystemen, die wir zurzeit in Deutschland haben, an. Wir beseitigen Unsicherheiten und schaffen Rechtssicherheit für alle beteiligten Akteure – und ausschließlich darum geht es in der vorliegenden Änderung.

Wir wollen heute nicht den Umgang und das Recycling von Batterien maßgeblich revolutionieren. Dazu braucht es entsprechende europarechtliche Vorgaben wie zum Beispiel konkrete Regelungen zur Berechnungsmethodik für die Sammelquoten. Diese kommen, und zwar kurzfristig. Und wenn wir hier Klarheit auf europäischer Ebene haben, werden wir uns das Batteriegesetz noch einmal im Detail anschauen; das kann ich Ihnen heute schon  versprechen. Da macht es keinen Sinn, dass  wir  uns hier im Klein-Klein verlieren und über prozentuale Größen oder Sammelquoten diskutieren.

Was heute an erster Stelle steht, ist die flächendeckende Sammlung und hochwertige Verwertung von Altbatterien. Diese muss weiterhin verbraucherfreundlich bleiben und einer starken Kreislaufwirtschaft gerecht werden. Dafür steht die Unionsfraktion.

Kurz möchte ich noch auf den Antrag der Fraktion Die Linke eingehen. Eine Bepfandung von Elektrogeräten und Batterien, derart gestaltet, wie ich es Ihrem Antrag entnehme, halte ich für nicht praktikabel. Wir müssen uns zuerst die Frage stellen, woran es liegt, dass die Sammelquoten bei Elektrogeräten nicht unseren Zielvorstellungen entsprechen. Mit der pauschalen Forderung nach einem Pfand werden Sie dem Problem nicht gerecht.

Hier müssen wir den Verbraucher vielmehr mitnehmen, informieren und sensibilisieren. Viele Verbraucher kennen nämlich gar nicht alle Möglichkeiten der Entsorgung.

Bei Batterien stellt sich die Sachlage ganz anders dar: Hier übererfüllen wir die EU-Mindestquoten schon seit Jahren, und deswegen haben wir auch kein Problem, die Sammelquote auf 50 Prozent anzuheben, und setzen damit ein klares Zeichen an alle beteiligten Akteure. Gleichwohl sind wir uns der Problematik bewusst, dass es bei unsachgemäßer Entsorgung und Behandlung sowie Beschädigung, vor allem von Lithium-Ionen-Batterien, regelmäßig zu gravierenden Bränden auf Recyclinghöfen kommt.

Zudem erfasst Ihr Bepfandungsvorschlag bei Weitem nicht alle Batteriearten und erscheint mir doch recht willkürlich. So kann ich mir bei Elektrokleinstgeräten eine Steuerungsfunktion durch ein Pfand noch vorstellen, doch gerade bei teureren Geräten wie E-Bikes oder EScootern wird ein Pfand von 50 Euro kaum ins Gewicht fallen. Zudem haben Lithium-Ionen-Akkus gerne mal eine Lebensdauer von zehn Jahren. Welcher Hersteller oder Händler kann über diese lange Zeit das Kapital freihalten, um jederzeit die Rückzahlung des Pfandbetrages gewährleisten zu können? Gleichzeitig würde der Verbraucher hohe Beträge an Pfandzahlungen in seinen Elektrogeräten binden, die er erst zurückbekommt, wenn er das Batteriepfand nach Rückgabe des Artikels wieder einlöst.

Lassen Sie mich zum Ende noch einmal verdeutlichen: Bei dem vorliegenden Gesetzentwurf geht es ausschließlich darum, den Veränderungen und Verschiebungen auf dem Batteriemarkt Rechnung zu tragen und weiterhin einen reibungslosen und funktionierenden Ablauf der Sammlung und Entsorgung sicherzustellen. Wir sind durchaus bereit, weitere Änderungen zu diskutieren und auf den Weg zu bringen. Dazu bedarf es aber keiner Eile, sondern klarer, einheitlicher Vorgaben der EU, die wir abwarten sollten, anstatt nationale Alleingänge zu machen.