Faktencheck | Bundeshaushalt 2021
Die Kosten der Pandemie-Bekämpfung spiegeln sich eindrücklich im Bundeshaushalt 2021 wider. Anders als ursprünglich geplant werden nun deutlich höhere Schulden aufgenommen, um die Folgen der Corona-Krise abzufedern. Fragen & Antworten dazu.
Stand: 1. Dezember 2020
Der "Corona-Haushalt" im Fokus
Der Bundeshaushalt 2021 steht ganz im Zeichen der Corona-Pandemie. Es wird noch einmal mehr Geld für den Gesundheitsschutz und die umfangreichen Wirtschaftshilfen bereitgestellt: Auf Bitten der Bundesregierung werden die Ausgaben gegenüber dem Regierungsentwurf vom September um rund 85 Milliarden Euro auf fast 500 Milliarden Euro angehoben.
Hier die Basis-Informationen zum Bundeshaushalt 2021:
- Nettokreditaufnahme: 179,8 Mrd. Euro (Soll 2020: 217,8 Mrd. Euro)
- Gesamtausgaben: 498,6 Mrd. Euro (Soll 2020: 508,5 Mrd. Euro)
- Steuereinnahmen: 292,8 Mrd. Euro (Soll 2020: 264,8 Mrd. Euro
- Verwaltungseinnahmen: 26,0 Mrd. Euro (Soll 2020: 19,1 Mrd. Euro)
- Investitionen: 61,9 Mrd. Euro (Soll 2020: 72,8 Mrd. Euro)
Faktencheck
- Wie wirken sich die Corona-Folgen auf den Bundeshaushalt 2020 aus?
Der Bundeshaushalt 2021 steht ganz im Zeichen der Corona-Pandemie. Es wird noch einmal sehr viel mehr Geld für den Gesundheitsschutz und die umfangreichen Wirtschaftshilfen bereitgestellt. Auf Bitten der Bundesregierung werden die Ausgaben gegenüber dem Regierungsentwurf vom September um rund 85 Milliarden Euro auf fast 500 Milliarden Euro angehoben. Diese Ausgaben und der Einbruch der Steuereinnahmen lassen sich nur mit einer deutlich höheren Neuverschuldung als im Regierungsentwurf finanzieren. Die Nettokreditaufnahme 2021 wurde von 96,2 Milliarden Euro im Regierungsentwurf vom September auf nun 179,8 Milliarden Euro angehoben
- Wie verteilt sich das Gesamtbudget auf die Ressorts?
- Auswärtiges Amt 6,0 Mrd. Euro
- Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat 18,4 Mrd. Euro
- Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz 1,0 Mrd. Euro
- Bundesministerium für Finanzen 8,7 Mrd. Euro
- Bundesministerium für Wirtschaft und Energie 10,4 Mrd. Euro
- Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft 7,6 Mrd. Euro
- Bundesministerium für Arbeit und Soziales 164.9 Mrd. Euro
- Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur 41,1 Mrd. Euro
- Bundesministerium für Verteidigung 46,9 Mrd. Euro
- Bundesministerium für Gesundheit 35,3 Mrd. Euro
- Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz
- und nukleare Sicherheit 2,6 Mrd. Euro
- Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend 13,1 Mrd. Euro
- Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit
- und Entwicklung 12,4 Mrd. Euro
- Bundesministerium für Bildung und Forschung 20,8 Mrd. Euro
- Wie wird dieser Haushalt finanziert?
Die Ausgaben und der Einbruch der Steuereinnahmen 2021 lassen sich nur mit einer deutlich höheren Neuverschuldung als im Regierungsentwurf finanzieren. Die Nettokreditaufnahme 2021 wurde so von 96,2 Milliarden Euro im Regierungsentwurf vom September auf nun 179,8 Milliarden Euro angehoben.
- Was ist mit der Schuldenbremse? Kann man die so einfach aushebeln?
Die nach der Schuldenbremse zulässige Nettokreditaufnahme von 15,6 Mrd. Euro wird damit um 164,2 Milliarden Euro überschritten. Dafür ist erneut wie auch 2020 wieder ein Beschluss des Bundestages erforderlich, der gemäß Artikel 115 Absatz 2 Satz 6 und 7 des Grundgesetzes eine außergewöhnliche Notsituation feststellt, die sich der Kontrolle des Staates entzieht. Angesichts der Schwere der Corona-Pandemie liegt diese Ausnahmesituation zweifelsfrei vor.
Für die außergewöhnlichen Schulden ist ein Tilgungsplan vorgesehen, der eine Rückführung ab 2026 in 17 Jahresschritten vorgibt.
- Welche Änderungen haben sich in den vergangenen Wochen im parlamentarischen Verfahren ergeben?
Änderungen im parlamentarischen Verfahren:
Corona-Hilfen und Corona-Vorsorge
- Corona-Unternehmenshilfen (Überbrückungshilfen, Novemberhilfe): Erhöhung um 37,5 Mrd. Euro auf 39,5 Mrd. Euro
- Corona-Vorsorge (Globale Mehrausgabe): Erhöhung um insgesamt 30 Mrd. Euro auf 35 Mrd. Euro
- KfW-Sonderprogramm 2020 (Erstattung von etwaigen Kreditausfällen der KfW): Aufstockung um 997 Mio. Euro auf 1,4 Mrd. Euro
- Verlängerung der Corona-Hilfen für Profisportvereine: 200 Mio. Euro
- Zuschüsse für Behindertenhilfe: 100 Mio. Euro
- Hilfe für Vorhaltekosten von Bussen: 80 Mio. Euro
- Kinder- und Jugendhilfe: 100 Mio. Euro
- Hilfen für Studierende (Zinszuschüsse, studentische Verbände): 200 Mio. Euro
Gesundheit
- Verlängerung von Ausgleichszahlungen nach dem Krankenhausfinanzierungsgesetz: 2 Mrd. Euro
- Aufstockung des Zuschusses an den Gesundheitsfonds, u.a. für die vergünstigte Abgabe von FFP2-Masken: 2,65 Mrd. Euro (Zuschuss insgesamt: 22,15 Mrd. Euro)
- Beschaffung von Impfstoffen: 2,6 Mrd. Euro
- Zuschüsse zur Bekämpfung des Ausbruchs des neuen Coronavirus: Nachveranschlagung von 2,9 Mrd. Euro
- Nationale Reserve Gesundheitsschutz:750 Mio
- EuroPakt für den öffentlichen Gesundheitsdienst: 125,8 Mio. Euro
Arbeit und Soziales
- Arbeitsmarkt und Grundsicherung: Aufstockung um 750 Mio. Euro aufgrund neuer Schätzung nach der Herbstprojektion, darunter: Zuschuss an die BA: +250 Mio. Euro (auf 3,35 Mrd. Euro), ALG II: +300 Mio. Euro (auf 23,7 Mrd. Euro), Kosten der Unterkunft: +200 Mio. Euro (auf 11,2 Mrd. Euro)
- Rentenzuschuss: Aufstockung um 86 Mio. Euro (auf 106,2 Mrd. Euro)
Familie, Senioren, Frauen, Jugend
- Aufstockung der gesetzlichen Leistungen (Elterngeld, Unterhaltsvorschuss, Kinderzuschlag) um insgesamt rund 0,75 Mrd. Euro aufgrund neuer Prognosen und Corona-bedingter Maßnahmen
Verkehr und digitale Infrastruktur
- Eigenkapitalstärkung der DB AG: Nachveranschlagung der in 2020 voraussichtlich nicht mehr erfolgenden Zahlung wegen ausstehender beihilferechtlicher Entscheidungen der EU-Kommission: 6 Mrd. Euro, darunter 5 Mrd. Euro Corona-bedingte Schäden und 1 Mrd. Euro Klimaschutzprogramm 2030
- Autobahn GmbH: 400 Mio. Euro für Planungskosten und IT
- Bundeswasserstraßen: Aufstockung um 40 Mio. Euro auf 739 Mio. Euro
- Erhöhung des Stammkapitals der Deutschen Flugsicherung: 300 Mio. Euro
- Zuschüsse für Flughäfen und kleine Flugplätze: 109 Mio. Euro plus Erhöhung Darlehen um 81,1 Mio. Euro auf 171,6 Mio. Euro
Wirtschaft und Energie
- Umsetzung der Ergebnisse des Automobilgipfels: Aufstockung des Zukunftsfonds um insgesamt 1 Mrd. Euro (50 Mio. Euro bar und 950 Mio. Verpflichtungsermächtigungen)
- Förderung infektionsschutzgerechter raumlufttechnischer Anlagen (RLT-Anlagen): Aufstockung um 40 Mio. Euro auf 240 Mio. Euro
- Covid-19-Programm: Testausstattung und Vorprodukte: +89 Mio. Euro
- Beschaffung von LNG-Betankungsschiffen: 135 Mio. Euro
Landwirtschaft und Ernährung- Projekte der nachhaltigen Landwirtschaft: zusätzlich 10 Mio. Euro
- Bundesprogramm Ländliche Entwicklung (BULE): Aufstockung um weitere 5 Mio. Euro auf insgesamt 68 Mio. Euro
Bildung und Forschung
- Sicherung von Ausbildungen: 150 Mio. Euro für 2021 und 200 Mio. Euro für 2022
- Bildungsplattform und Bildungskompetenzzentren: 90 Mio. Euro
- Neue Fraunhofer-Zentren: 1. Fraunhofer-Zentrum für Biogene Wertschöpfung und Smart Farming, 2. Fraunhofer-Cluster zur Stärkung der Immunforschung, 3. Fraunhofer-Zentrum für Öffentliche Sicherheit
- Helmholtz-Gesellschaft: Ausbau des Helmholtz-Instituts für Pharmazeutische Forschung Saarland (HIPS) in Saarbrücken
- Universitäres Herzzentrum Berlin: 100 Mio. Euro über mehrere Jahre
- Ausbau der Universitätsmedizinnetzwerke unter Leitung der Charité Berlin: 50 Mio. Euro und 240 Mio. Euro Verpflichtungsermächtigungen
- Forschung und Entwicklung von Therapeutika gegen COVID-19: 10 Mio. Euro und 40 Mio. Euro Verpflichtungsermächtigungen
Kultur
- Denkmalschutz-Sonderprogramm X: 70 Mio. Euro
- Investive Kulturmaßnahmen: Aufstockung um 50,8 Mio. Euro und 388 Mio. Euro Verpflichtungsermächtigungen
Klimaschutz (Energie- und Klimafonds)
- Anpassung urbaner Räume an den Klimawandel: Aufstockung um 10 Mio. Euro auf 40 Mio. Euro
Innere Sicherheit, Bau und Sport
- Förderprogramm 2020 zur Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur: Aufstockung um insgesamt 926 Mio. Euro auf 1,08 Mrd. Euro für mehrere Jahre (90 Mio. Euro Baransatz 2021, 995 Mio. Euro Verpflichtungsermächtigungen)
- Stärkung der inneren Sicherheit um weitere 107 Mio. Euro
- Transporthubschrauber der Bundespolizei: 1,6 Mrd. Euro Verpflichtungsermächtigungen
- Fluggast- und Reisegepäckkontrolle: 888 Mio. Verpflichtungsermächtigungen
Verteidigung
- Beschaffungsvorhaben (insb. Eurofighter und Eurodrohne): 122 Mio. Euro
Auswärtiges Amt
- Aufstockung Humanitäre Hilfe: 170 Mio. Euro auf 2,1 Mrd. Euro
- Aufstockung Auslandsschulen: 25,1 Mio. Euro
- Krisenprävention/PREVIEW: 20 Mio. Euro
- Was ist ein Bundeshaushalt?
Der Bundeshaushalt ist zunächst einmal ein Gesetz (Bundeshaushaltsgesetz gemäß Art. 110 Grundgesetz). Die Verhandlungen und die Abstimmungen über den Haushaltsplan gelten als sogenanntes Königsrecht des Parlaments.
- Wieviel Schulden darf die Bundesregierung machen?
Wenn die Einnahmen nicht ausreichen, um die geplanten Ausgaben zu finanzieren, muss der Bund neue Schulden machen. Dabei ist Artikel 115 Absatz 2 Grundgesetz zu beachten, wonach Einnahmen und Ausgaben des Bundes grundsätzlich ohne Einnahmen aus Krediten auszugleichen sind. Dem wird entsprochen, wenn die Einnahmen aus Krediten 0,35 % des nominalen BIP nicht überschreiten.
- Wie entsteht so ein Haushalt?
In der Haushaltsabteilung des Bundesfinanzministeriums (BMF) fließen alle Informationen zusammen, die für den Haushaltsentwurf und den Finanzplan wichtig sind. Auf der Einnahmeseite ist dies vor allem die Steuerschätzung.
Über die Ausgaben verhandelt das BMF mit den anderen Bundesministerien. Das BMF beschließt zunächst – in Abstimmung mit den Fachministerien – Eckwerte, die die wesentlichen Bereiche des Bundeshaushalts und des Finanzplans umfassen. Diese werden vom Bundeskabinett verabschiedet und bilden die Grundlage für die detaillierte Verteilung der Mittel. Danach beschließt die Bundesregierung Haushaltsentwurf und Finanzplan.
Der Regierungsentwurf des Bundeshaushalts wird dann an Bundestag und Bundesrat weitergeleitet. In den anschließenden parlamentarischen Beratungen können Ansätze verändert werden. Die Haushaltsabteilung des BMF begleitet den Prozess.
Wenn der Bundestag den Haushalt verabschiedet und der Bundespräsident ihn unterschrieben hat, tritt der Bundeshaushalt als Gesetz in Kraft.
- Wann tritt ein Bundeshaushalt in Kraft?
Der Haushalt wird sowohl dem Bundestag als auch dem Bundesrat vorgelegt. Gibt es von Seiten der Länder Einwände, kann der Vermittlungsausschuss angerufen werden, wodurch eine erneute Abstimmung im Bundestag erforderlich wird. Letztlich können diese Einsprüche durch den Bundestag überstimmt werden.
Ein Haushalt wird immer nur für ein Jahr beschlossen. Im Haushalt selbst kann den Ministerien aber erlaubt werden, Verträge für mehrere Jahre abzuschließen, zum Beispiel für Bauvorhaben. Die Erlaubnis ist aber auf eine bestimmte Summe begrenzt.