Maag: „Die Datenhoheit liegt beim Versicherten“
Karin Maag über die elektronische Patientenakte
Die Digitalisierung im Gesundheitswesen schreitet voran, die elektronische Patientenakte kommt ab 2021. Zu den Einzelheiten Karin Maag, gesundheitspolitischen Sprecherin, im Kurzinterview.
Frau Maag, Kern des Gesetzes ist die Einführung der elektronischen Patientenakte im nächsten Jahr. Was kommt genau auf die Versicherten zu?
Karin Maag: Mit dem Patientendaten-Schutz-Gesetz verpflichten wir die Krankenkassen dazu, ihren Versicherten ab 2021 eine elektronische Patientenakte anzubieten. Versicherte werden künftig Daten über Behandlungen digital zur Verfügung haben. Zugriff auf seine Daten hat der Versicherte über eine App. Die Nutzung der elektronischen Patientenakte für den Versicherten ist freiwillig. Er entscheidet von Anfang an, welche Daten gespeichert werden, wer zugreifen darf und ob Daten wieder gelöscht werden. Die Datenhoheit liegt damit ausschließlich beim Versicherten.
Umstellung in drei Stufen
Die elektronische Patientenakte kommt in drei Stufen: Ab 2023 wird sie voll funktionsfähig sein und sämtliche zu Verfügung gestellte Daten beinhalten können. Dadurch wird die Kommunikation zwischen den Versicherten und ihren Ansprechpartnern in Medizin und Pflege sowie zwischen ihnen und allen Beschäftigten im Gesundheitswesen deutlich einfacher. Die Versicherten haben zu jeder Zeit einen Überblick und Zugriff auf ihre Daten, was die Patientensouveränität stärkt. Fast 16 Jahre nach Einführung der elektronischen Gesundheitsakte füllen wir dieses Projekt endlich mit Leben – im Sinne der Versicherten und aller Beschäftigten im Gesundheitswesen.
Auch Überweisungen und Rezepte sollen dann elektronisch übermittelt werden. Wie funktioniert das?
Maag: Die elektronische Verordnung von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln, das sogenannte E-Rezept, können Versicherte ab 2022 nutzen. Zudem werden auch Überweisungsscheine zukünftig elektronisch übermittelt. Dazu wird die Gesellschaft für Telematik als eine anerkannte neutrale Stelle eine barrierefreie App entwickeln und zur Verfügung stellen. Das E-Rezept kann damit direkt auf das Smartphone geladen und in der Apotheke eingelöst werden. Wollen Versicherte diese Möglichkeit nicht nutzen, erhalten sie den Ausdruck eines E-Rezept-Schlüssels, mit dem das Rezept bei der Apotheke der Wahl eingelöst werden kann. Eine Verpflichtung, digitale Lösungen zu nutzen, gibt es nicht.
„Höchster Sicherheitsstandard bei Zugriff auf Daten“
Wie werden die Daten der Patienten geschützt?
Maag: Für die Digitalisierung im Gesundheitswesen wurde 2015 die sogenannte Telematikinfrastruktur eingeführt - ein geschlossenes Netz, das alle Akteure des deutschen Gesundheitswesens verbinden soll. Die Sicherheit und der Schutz der Daten haben bei dem Aufbau und dem Ausbau der Telematikinfrastruktur von Beginn an eine übergeordnete Rolle gespielt. Versicherte müssen darauf vertrauen können, dass nur ausdrücklich Befugte Zugriff auf ihre sensiblen Gesundheitsdaten haben. Deshalb haben wir die Verantwortlichkeit für die Daten lückenlos gesetzlich geregelt und eine Zugriffsprotokollierung vorgesehen. Auf die Daten kann ausschließlich über mehrere Komponenten zugegriffen werden. Technisch sind wir damit auf dem höchsten Sicherheitsstandard.