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(Quelle: Unsplash)

Wir wollen ein Ende der Cookie-Banner

Bundestag debattiert über das Telekommunikation-Telemedien-Datenschutzgesetz (TTDSG)

Der Deutsche Bundestag debattiert am heutigen Abend in Erster Lesung zum Telekommunikation-Telemedien-Datenschutzgesetz (TTDSG). Dieses hat mehr Rechtsklarheit und einen verbesserten Datenschutz sowie Schutz der Privatsphäre zum Ziel. Dazu erklären der digitalpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Tankred Schipanski, und der stellvertretende Ausschussvorsitzende des Digitalausschusses sowie zuständige Berichterstatter, Hansjörg Durz:

Tankred Schipanski: „Mit dem TTDSG führen wir die Datenschutzregelungen des Telekommunikationsgesetzes (TKG) und das Telemediengesetz (TMG) in ein neues Stammgesetz zusammen. Dabei gilt es, den Regierungsentwurf weiter zu verbessern. Ständige Cookie-Banner sind nervig und nicht praktikabel. Sie führen zu weniger Datensouveränität von Nutzern und auch nicht zu mehr Datenschutz, denn viele klicken sie einfach so schnell wie möglich weg. Deshalb wollen wir im parlamentarischen Verfahren die Regeln für Cookies anpassen und Modelle ermöglichen, die Nutzern einmalige Voreinstellung ermöglichen. So könnte man beispielsweise voreinstellen, dass Standortdaten nur bei aktiver Nutzung einer Navigations-App gesammelt werden dürfen und nicht bei allen Apps. Damit wollen wir echte Souveränität für Nutzer im Netz möglich machen und die Internetnutzung erleichtern, für die wir uns als CDU/CSU-Bundestagsfraktion einsetzen wollen.“

Hansjörg Durz: „Der vorliegende Gesetzentwurf soll den Datenschutz für alle einfacher machen. Künftig sind die einzelnen Vorgaben nicht mehr auf das Telekommunikations- und das Telemediengesetz verteilt, sondern in einem separaten Gesetz für jeden übersichtlich gefasst. Damit sorgen wir für mehr Klarheit im Datenschutz. Das gilt ganz besonders auch für die Regeln zum digitalen Erbe. Als Unionsfraktion gehen unsere Ambitionen jedoch über den vorgelegten Entwurf hinaus. In der digitalpolitischen Debatte diskutieren wir seit geraumer Zeit über die Unterstützung von Systemen, mit denen die Einwilligung in Datenschutzbestimmungen zentral erfolgen kann, zum Beispiel über ein Personal Information Management System (PIMS). Somit würden Bürger in die Lage versetzt, bewusst und überlegt ihre Datensouveränität auszuüben. Wir wollen im parlamentarischen Verfahren herausfinden, ob es nicht eines Rechtsrahmens für solche Systeme bedarf und wie dieser umgesetzt werden kann. Guter Datenschutz benötigt nicht nur klare Regeln, sondern muss auch offen für innovative Technologien sein - damit wir tatsächlich digitale Selbstbestimmung ermöglichen können.“