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picture alliance / CHROMORANGE | Udo Herrmann
(Quelle: picture alliance / CHROMORANGE | Udo Herrmann)

Ampel verhindert effiziente Maßnahmen gegen Gewaltkriminalität

Die Ampel hat nichts für die Sicherheit getan

Der Bundestag berät heute abschließend den Gesetzentwurf der CDU/CSU-Bundestagsfraktion zur Änderung des Strafgesetzbuches und weiterer Gesetze („Gesetz zur Verbesserung des Opferschutzes, insbesondere für Frauen und verletzliche Personen“). Dazu erklären der rechtspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Günter Krings, sowie der Obmann der Fraktion im Rechtsausschuss und Berichterstatter Carsten Müller:

Günter Krings: „Leider findet unser Gesetzentwurf, der effiziente Maßnahmen gegen Gewaltkriminalität enthält, keine Mehrheit. Damit verhindern die Ampel-Fraktionen wieder einmal in dieser Wahlperiode einen besseren Schutz für Opfer – obwohl die aktuelle Lage und die aktuellen Fälle dringenden Handlungsbedarf aufzeigen. Die Ampelfraktionen präsentieren sich wieder einmal als ‚Anti-Sicherheits-Fraktionen‘. Bei den von den Ampel-Fraktionen ins Plenum eingebrachten Strafrechtsgesetzen handelte es sich tatsächlich um ‚Strafverfolgungsvermeidungsgesetze‘ – wie beispielsweise das Gesetz zur Regelung des Einsatzes von Verdeckten Ermittlern und Vertrauenspersonen oder zur Entkriminalisierung.

Mit unserem Gesetzentwurf haben wir auf die dramatische Zunahme von Straftaten – insbesondere im Bereich der Gewaltkriminalität und häuslichen Gewalt – reagiert. Um die Gewaltkriminalität angemessen sanktionieren zu können, soll der Strafrahmen für die Körperverletzung und die gefährliche Körperverletzung mittels einer Waffe oder eines Messers und mittels einer das Leben gefährdenden Behandlung auf ein Jahr Mindeststrafe angehoben und damit ein Verbrechen werden. Ebenfalls wollen wir den Strafrahmen für Gruppenvergewaltigungen und für die Nachstellung (Stalking) sowie für Verstöße nach dem Gewaltschutzgesetz anheben.

Wir halten es für unerträglich, dass 155 Frauen im Jahr 2023 durch ihre Partner oder Ex-Partner getötet worden sind. Der Gesetzentwurf sieht daher die verschiedenen Änderungen im Gewaltschutzgesetz – insbesondere die Einführung der elektronischen Aufenthaltsüberwachung, sog. Fußfessel – vor. So können wir Täter effektiv überwachen und Opfer besser und wirksamer schützen.

Wir wollen zudem das Merkmal ‚unter Ausnutzung der körperlichen Überlegenheit‘ - beim Mord, gefährlicher Körperverletzung und Raub einführen und damit insbesondere Frauen schützen. Die sog. Trennungstötungen können damit endlich als Mord ausgeurteilt werden.“

Carsten Müller: „In Anbetracht der jüngsten Taten wäre es notwendig gewesen, diesem wichtigen Gesetzentwurf zuzustimmen. Der SPD und den Grünen ist diese Thematik aber nicht wichtig genug. Unser Gesetzentwurf ist ein Zeichen gegen Femizide und gegen Gewalt gegen Frauen. 

Angesichts der aktuellen Entwicklungen sehen wir, dass bei diesen Taten häufig Messer als Werkzeuge eingesetzt werden. Diese Entwicklung muss in einer Qualifikation, die als Verbrechen gilt, Ausdruck finden. Dabei geht es nicht nur um Gesichtspunkte der Sühne, sondern auch um solche der Generalprävention. Einer solchen zunehmend stattfindenden Verrohung muss der Rechtsstaat entschieden entgegentreten. Es ist deshalb unverständlich, dass die SPD und die Grünen dazu nicht bereit sind. 

Wir werden uns daher in der nächsten Legislaturperiode weiterhin dafür einsetzen, dass Frauen weitreichenden Schutz erhalten. Insbesondere werden wir weiterhin betonen, dass nicht die Frau, sondern der Täter Einschränkungen erfahren muss.“