Skip to main content
Karin Maag, Vorsitzende der Arbeitsgruppe Gesundheit
(Quelle: Fotograf: Laurence Chaparon)

Vorstoß zu besserem Schutz vor Masern begrüßenswert

Masern-Impfung dient auch dem Schutz der Allgemeinheit

Das Bundeskabinett will am Mittwoch über einen Gesetzentwurf zum Schutz vor Masern und zur Stärkung der Impfprävention entscheiden. Schon im Vorfeld wird darüber diskutiert. Dazu erklärt die gesundheitspolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Karin Maag:

„Den Gesetzentwurf, der eine Ausweitung der Impfpflicht gegen Masern vorsieht, begrüßen wir. Masern sind nämlich keine Bagatellerkrankung, und Impfungen sind eine der wirksamsten präventiven medizinischen Maßnahmen. Entscheidend ist dabei nicht nur der Schutz für die geimpfte Person selbst, sondern auch der Schutz für alle anderen, die sich nicht impfen lassen können, weil sie jünger als neun Monate oder krank sind.

Der aktuelle Gesetzentwurf verschärft die geltenden Regeln, da diese nicht ausreichend gegriffen haben. Die CDU/CSU-Fraktion findet die vorgesehene Verschärfung richtig, denn nur eine lückenlose Impfung aller Kinder in Kita und Schule kann letzten Endes gewährleisten, dass keine Ansteckungswelle erfolgt. Daher ist es besonders erfreulich, dass der Gesetzentwurf den Impfnachweis für alle Personen vorsieht, die in Einrichtungen tätig sind, in denen Kinder oder Asylbewerber betreut werden beziehungsweise untergebracht sind. Er umfasst auch Personal in medizinischen Einrichtungen.

Darüber hinaus müssen wir auch die Gründe analysieren, warum über 97 Prozent der Kinder die erste Masernimpfung erhalten haben, die Quote bei der zweiten entscheidenden Impfung aber unter 93 Prozent liegt. Mutmaßlich sind die Eltern keine Impfgegner, sondern es fehlt ihnen oft an Informationen. Deswegen begrüßen wir vor allem die im Gesetzentwurf vorgesehene Ausweitung der Informationspflichten der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung. Auch die gesetzliche Klarstellung, dass jeder Arzt, also unabhängig von der Fachrichtung, entsprechende Schutzimpfungen vornehmen darf, wird den flächendeckenden Impfschutz erleichtern.

Zur Diskussion um die Impfpflicht sagen wir ganz klar: Für jene Eltern, die wir mit der Aufklärung nicht erreichen, ist die Impfpflicht mit allen Konsequenzen die geeignete Maßnahme. Wer andere mit einer potenziell tödlichen Krankheit ansteckt, gegen die er sich problemlos hätte impfen lassen können, handelt verantwortungslos. Wir werden daher nach der Sommerpause zügig in das parlamentarische Verfahren einsteigen, damit die gesetzlichen Maßnahmen für einen flächendeckenden Impfschutz gegen Masern schnell umgesetzt werden können.“

Hintergrund:
Schon jetzt müssen sich Eltern beim Kinderarzt informieren. Über den Impfschutz ihres Kindes erhalten sie einen schriftlichen Nachweis, den sie der Kindertageseinrichtung vorzeigen müssen. Falls Eltern sich dieser Beratung verweigern, droht ihnen im Rahmen des Infektionsschutzgesetzes ein Bußgeld von bis zu 2.500 Euro.