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Nadine Schön
(Quelle: Fotograf: Tobias Koch)

Unterhaltssäumige stärker belangen

Rückholquoten müssen erhöht werden

Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat angekündigt, zum Januar 2018 die „Düsseldorfer Tabelle“ zu ändern und den Mindestunterhalt von minderjährigen Trennungskindern anzuheben. Dazu erklärt die stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Nadine Schön:

„Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion begrüßt, dass der Kindesunterhalt an die steigenden Lebenshaltungskosten angepasst wird und Scheidungskinder von ihren unterhaltspflichtigen Elternteilen mehr Geld bekommen. Als Konsequenz steigt auch der Unterhaltsvorschuss und damit die Ausgaben des Staates, der einspringt, wenn Väter und Mütter ihren ehemaligen Partnern keinen Unterhalt zahlen. Die Union steht zu ihrer Verantwortung, Kinder und ihre Eltern, die vom säumigen Elternteil im Stich gelassen werden, nicht im Regen stehen zu lassen.

Dass es so viele Unterhaltspflichtige gibt, die ihrer Verantwortung für den Unterhalt der gemeinsamen Kinder nicht nachkommen, ist ein Skandal. Es gibt Unterhaltspflichtige, die aufgrund ihres niedrigen Einkommen nicht zahlen können, aber eben auch die, die nicht zahlen wollen. Diese müssen wir stärker belangen. Bei der letzten Reform des Unterhaltsvorschussgesetzes haben wir sie bereits stärker in die Pflicht genommen durch umfassende Nachweispflichten.

Kommunen und Länder sind aufgerufen, den Unterhalt entsprechend einzutreiben. Dazu gilt es, neue Modelle zu entwickeln und voneinander zu lernen. Bayern kann seit vielen Jahren eine höhere Rückholquote aufweisen als andere Länder: In den meisten Bundesländern sind die Sachbearbeiter der Jugendämter nicht nur für die Bewilligung des Unterhaltsvorschusses zuständig, sondern auch für die Durchführung des Regresses. In Bayern übernimmt das Landesamt für Finanzen das Verfahren zur gerichtlichen Geltendmachung der Zahlungsverpflichtung. Manche Fallkonstellationen im Bereich des Regresses sind für Mitarbeiter des Jugendamtes kompliziert, für das Landesamt sind sie Tagesgeschäft und routinierter zu bewältigen. Die CDU/CSU-Fraktion fordert daher die Länder auf zu prüfen, ob sie nicht ähnliche Wege einschlagen können.“

Hintergrund:
Die „Düsseldorfer Tabelle“ des Oberlandesgerichts Düsseldorf dient seit 1962 bundesweit als Richtlinie zur Bemessung des angemessenen Kindesunterhalts.