Ungeborene Kinder sind Kinder
Kinderrechte ins Grundgesetz kann nicht bedeuten, dass Ungeborene Menschen zweiter Klasse werden
Bei der gestrigen Vorstellung der Vorhaben des Bundesfamilienministeriums im Bundestagsausschuss wurde für 2019 auch die Aufnahme der Kinderrechte in das Grundgesetz besprochen. Hierzu erklärt der familienpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Marcus Weinberg:
„Wir haben uns im Koalitionsvertrag darauf geeinigt, dass Kinderrechte in das Grundgesetz aufgenommen werden sollen. Damit stärken wir die Rechtsposition des Kindes.
Die Union geht selbstverständlich davon aus, dass die Grundrechte allen Kindern – geborenen wie ungeborenen – zustehen. Frau Bundesministerin Dr. Giffey war in der vergangenen Sitzung des Familienausschusses dagegen der Auffassung, dass die geplanten grundgesetzlich verankerten Kinderrechte nur für geborene Kinder gelten sollen.
Das Bundesverfassungsgericht stellt jedoch fest, dass das Ungeborene ein Mensch mit allen Grundrechten ist. Es hat in seinen Entscheidungen das Ungeborene als Kind bezeichnet.
Wir sehen es daher äußerst kritisch, wenn die geplante Einführung der Kinderrechte in das Grundgesetz dazu führen würde, dass es zwei Klassen von Grundrechtsträgern und damit zwei Klassen von Menschen gibt. Kinderrechte müssen für alle Kinder gleich gelten. Wir bitten die Bundesregierung, diese Frage in der zuständigen Arbeitsgruppe zu diskutieren und unsere Position zu berücksichtigen.“