Systematische Verhinderung von Abschiebungen muss strafbar werden
Forderung des BAMF-Präsidenten verdient Unterstützung
Der Präsident des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF), Hans-Eckhard Sommer, fordert, die systematische Verhinderung von Abschiebungen durch selbst ernannte Flüchtlingsräte unter Strafe zu stellen. Dazu erklärt der stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Thorsten Frei:
„Das deutsche Asylsystem ist einzigartig in der Welt. Und die damit verbundenen Schutz- und Rechtsbehelfsmöglichkeiten sind es ebenfalls. Klar ist aber auch, dass eine nach mehreren Prüfinstanzen erfolgte abschließende Ablehnung eines Asylgesuchs durchgesetzt werden muss. Wer keine glaubhaften Belege vorbringen kann, dass er tatsächlich um Leib und Leben fürchten muss oder politischer Verfolgung ausgesetzt ist, hat unser Land rasch wieder zu verlassen. Alles andere untergräbt die Glaubwürdigkeit unseres Rechtsstaats.
In diesem Zusammenhang ist die Arbeit der sogenannten Flüchtlingsräte höchst kritisch zu sehen. Einerseits pochen sie auf die Rechte der Flüchtlinge, wenn es um Verfahren, individuelle Ansprüche der Asylbewerber und Leistungspflichten des Staates geht. Andererseits ignorieren sie das staatliche Gewaltmonopol, wenn es um den Vollzug der Ausreisepflicht geht, in dem systematisch Termine veröffentlicht und Tipps zur Verhinderung einer Rückführung gegeben werden. Mit rechtsstaatlichen Prinzipien hat dies nichts zu tun. Deshalb muss derartiges Handeln sanktioniert werden. Wir werden die Verhinderung einer Abschiebung als Teil des zweiten Gesetzes zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht unter eine Strafandrohung stellen.
Unabhängig davon ist in einem weiteren Schritt auch zu prüfen, inwiefern das systematische Sabotieren von Abschiebungen mit der Gemeinnützigkeit als eingetragener Verein und den damit verbunden Vorteilen in Einklang steht. Unverständlich ist in diesem Zusammenhang auch, dass die Flüchtlingsräte in einigen Bundesländern auch mit öffentlichem Geld unterstützt werden. Diese Förderung aus Steuergeldern ist umgehend zu beenden."