Skip to main content
Krings_ernst_twitterfähig
(Quelle: Tobias Koch)

Strafverschärfung für Flughafenblockaden notwendig

Gesetzesinitiative der Bundesregierung ist eine Mogelpackung

Zu den aktuellen Flughafenblockaden erklärt der rechtspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Günter Krings: 

Günter Krings: „Durch die Flughafenblockaden werden die Menschen nicht nur an ihrem wohlverdienten Urlaub gehindert. Es werden auch Menschenleben gefährdet, wenn beispielsweise Rettungsflieger nicht mehr landen können. Der Gesetzgeber muss hierauf dringend reagieren. Der Straftatbestand der Gefährdung des Luftverkehrs muss angepasst und verschärft werden. Bundesverkehrsminister Volker Wissing fordert zu Recht, dass der Gesetzgeber mit maximaler Härte reagieren muss. Wenn er insoweit aber auf den aktuellen Gesetzentwurf der Bundesregierung verweist, wirft er Nebelkerzen. Denn bei genauer Prüfung erweist sich der Regierungsentwurf als Mogelpackung: Die neue Strafnorm, mit der das unberechtigte Eindringen in die Luftseite und Sicherheitsbereiche an Flughäfen bestraft werden soll, sieht eine Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder Geldstrafe vor. Dies entspricht dem Strafrahmen der Sachbeschädigung, die von den Tätern durch das Zerschneiden des Maschendrahtzauns auch jetzt bereits immer verwirklicht wird. Ein derartiges Strafmaß ist unangemessen milde. Erforderlich ist ein spürbar erhöhtes Mindeststrafmaß, um Strafen zu erreichen, die abschrecken.

Die Selbstgerechtigkeit dieser Täter ist schwer zu überbieten. Deswegen müssen auch zivilrechtliche Druckmittel stärker ausgeschöpft werden. Ich empfehle allen Flughafenbetreibern dringend, sich die Ansprüche aller betroffenen Fluggäste gegen die Blockierer abtreten zu lassen, um sie dann effektiver zusammen eintreiben zu können. Solche zivilrechtlichen Folgen können dann auch noch greifen, wenn Strafen längst verbüßt wurden, denn zivilrechtliche Schulden wegen vorsätzlichen strafbaren Handlungen wird ein Täter selbst durch eine Privatinsolvenz nicht los. An ihnen muss er im Zweifelfalle lebenslang abbezahlen.“