Sport und Gemeinnützigkeitssektor in Krisenzeiten zusätzlich unterstützen
Beschluss des Koalitionsausschusses sieht weitere Hilfen für den Sport und das Ehrenamt vor
Am gestrigen Mittwoch hat der Koalitionsausschuss weitreichende Beschlüsse gefasst, um die Corona-Folgen zu bekämpfen, den Wohlstand zu sichern und die Zukunftsfähigkeit Deutschlands zu stärken. Das milliardenschwere Investitionsprogramm des Bundes sieht auch die Förderung des Sports und des gemeinnützigen Sektors vor. Dazu erklärt der sport- und ehrenamtspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Eberhard Gienger:
„Mit dem Beschluss des Koalitionsausschusses wird unterstrichen, dass wir den Sport und den Gemeinnützigkeitssektor in Krisenzeiten nicht allein lassen und mit weiteren Hilfen unterstützen. Im nachfolgenden parlamentarischen Verfahren müssen wir Details zu den besonderen Rahmenbedingungen im Sport klären, sodass die Hilfen schnell auf den Weg gebracht werden können und die Betroffenen zielgenau erreichen.
Die Corona-Pandemie hat zu tiefgreifenden Verwerfungen im Sport und im Dritten Sektor geführt. Daher werden für die Jahre 2020 und 2021 zusätzlich 150 Mio. Euro für Sportstätten zur Verfügung gestellt. Dazu wird der Investitionsplan Sportstätten von 110 Mio. Euro auf 260 Mio. Euro aufgestockt. Zugleich wird der Bund die Kommunen unterstützen, damit diese mehr – zum Beispiel in die Digitalisierung ihrer Verwaltung, Kitas und Sporthallen - investieren.
Die Corona-Pandemie und die damit verbundenen Kontaktverbote haben zudem sämtliche (semi-)professionellen Wettbewerbe im Sport seit Mitte März 2020 zum Stillstand gebracht. Daher soll den unverschuldet in Not geratenen Sportvereinen bzw. ausgelagerten Unternehmen im (semi-) professionellen Wettbewerb der Zugang zu den Überbrückungshilfen ermöglicht werden. In der Umsetzung ist dabei den besonderen Rahmenbedingungen im (semi-) professionellen Sport Rechnung zu tragen.
Um die Bundesländer bei der Stabilisierung gemeinnütziger Organisationen (Sozialunternehmen, Jugendherbergen, Einrichtungen der Jugendbildung) effektiv zu unterstützen, legt der Bund für die Jahre 2020 und 2021 ein Kredit-Sonderprogramm über die KfW auf und stellt dafür eine Milliarde Euro bereit. Die Bundesmittel sollen eine 80-prozentige Haftungsfreistellung der zu fördernden Maßnahmen der landeseigenen Förderinstitute gestatten. Hierdurch können die Bundesländer mit deutlich kleineren Anteilen eine Haftungsfreistellung bis zu insgesamt 100 Prozent für Programme zugunsten gemeinnütziger Organisationen ermöglichen.“