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picture alliance / CHROMORANGE | Udo Herrmann
(Quelle: picture alliance / CHROMORANGE | Udo Herrmann)

Reformvorschläge zu § 218 sind verfassungswidrig

Versorgung wird durch das Gesetz nicht verbessert

Im Rechtsausschuss des Bundestages findet heute die Expertenanhörung zum Thema „Neuregelungen zu Schwangerschaftsabbrüchen“ statt. Dazu erklären der rechtspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Günter Krings, sowie die zuständige Berichterstatterin Elisabeth Winkelmeier-Becker:

Günter Krings: „Die Anhörung wird klar aufzeigen: Die Vorschläge des Gruppenantrages sind unvereinbar mit den Maßstäben, die das Bundesverfassungsgericht für eine Regelung des Schwangerschaftsabbruchs festgelegt hat. Sie widersprechen an vielen Stellen den Leitsätzen der Entscheidung des Gerichtes von 1993. Der Gesetzentwurf verabschiedet sich von jedem Schutzkonzept für das ungeborene Kind. Er spricht dem ungeborenen Kind vielmehr die eigenständige Grundrechtsposition und den daraus resultierenden Schutzanspruch vollständig ab. Es entwertet die Beratung, ohne den Schutz der Ungeborenen an anderer Stelle zu stärken. Einem solchen Gesetz kann die Union unmöglich zustimmen.

Die Legendenbildung um die Kriminalisierung der Schwangeren und der Ärzte wird auch heute klar und deutlich widerlegt. Sie bleibt falsch und ist bewusst irreführend. Paragraf 218a StGB stellt den Abbruch unter einfachen Voraussetzungen straflos. Bei über 100.000 Abbrüchen pro Jahr gibt es regelmäßig keine einzige strafrechtliche Reaktion und kein rechtliches Risiko, weder für die Schwangeren noch für die Ärzte. Schon heute überlässt die geltende Regelung die Entscheidung über den Abbruch allein der Letztverantwortung der Schwangeren. Sie sichert aber zugleich eine informierte Entscheidung ohne Druck durch Dritte nach einer umfassenden Beratung.“

Elisabeth Winkelmeier-Becker: „Die Experten der Union haben auch bereits schriftlich dargelegt, dass es keine Verbesserung der Versorgungslage durch eine Änderung des gesetzlichen Rahmens für den Schwangerschaftsabbruch geben würde. Es gibt schon heute keine Belege dafür, dass es mit den aktuellen Maßstäben eine Versorgungslücke geben würde. Für die Unionsfraktion ist aber auch klar: Ein ausreichendes Angebot gehört zur Glaubhaftigkeit des Beratungskonzepts und muss fraglos von den Ländern gewährleistet werden. Das vorliegende Gesetz wird die Versorgung dagegen nicht verbessern. Es würde vielmehr zur Unsicherheit bei Ärzten beitragen und damit eher negativ wirken.

Ich kann die Initiatoren nur auffordern, diesen fehlerhaften und verfassungswidrigen Gesetzentwurf zurückzuziehen. 

Die über Jahrzehnte in der Praxis bewährte bestehende Regelung darf nicht ohne Not geopfert werden. Das wird weder der Bedeutung für die Schwangeren in Konfliktsituationen noch dem Schutz der Ungeborenen gerecht.“