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Elisabeth Winkelmeier-Becker ist rechts- und verbraucherpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag
(Quelle: Foto: Tobias Koch)

Rechtsdurchsetzung im Internet ist notwendig

Kritik am Netzwerkdurchsetzungsgesetz ist häufig nicht begründet

Zur aktuellen Diskussion um das Netzwerkdurchsetzungsgesetz erklärt die rechtspolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Elisabeth Winkelmeier-Becker:

„Es gibt vor allem drei Gruppen, die ihre Probleme mit dem Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) haben: Zum einen Nutzer, die ohne jede Hemmschwelle Hass und Hetze verbreiten und ihre Kritik nicht wenigstens so sachlich formulieren wollen, dass damit keine Straftaten begangen werden; dann diejenigen, die genau daraus ihren politischen Vorteil ziehen wollen; und schließlich die Plattformen, die sich Kosten und Aufwand eines funktionierenden Beschwerdemanagements lieber sparen würden und für die Vorgaben nationaler Rechtsordnungen ohnehin lästig sind.

Es ist kein Wunder, dass von diesen verschiedenen Seiten jetzt versucht wird, die Praxis bei der Umsetzung des Gesetzes möglichst holprig anlaufen zu lassen.

Dabei zeigt sich: Die Entscheidungen der Plattformen in den letzten Tagen, an denen sich die Kritik besonders entzündet hat, haben mit dem neuen Gesetz oftmals gar nichts zu tun. Die komplette Sperrung eines Nutzeraccounts oder die Löschung eines satirischen Beitrags können nicht auf das NetzDG gestützt werden.

Leider hatte Justizminister Maas seinen Gesetzentwurf erst sehr kurz vor Ende der vergangenen Wahlperiode vorgelegt, sodass einige Aspekte im Gesetzgebungsverfahren nicht gebührend berücksichtigt werden konnten. Nach Auffassung der Union bietet der Ansatz der freiwilligen Selbstkontrolle, d.h. der Prüfung und Beurteilung der Rechtswidrigkeit von Inhalten durch ein fachkundiges, plural besetztes Gremium, das ohne Zeitdruck und ohne Sanktionsdrohung agieren kann, eine gute Grundlage, um das Gesetz in Zukunft zu verbessern. Auch der Gedanke eines put-back-Verfahrens, also der Wiederherstellung von gelöschten Inhalten, die sich als rechtmäßig herausstellen, sollte dabei stärker verankert werden.

Ein zügiges Prüfverfahren, das von den Plattformen - am besten im Wege der freiwilligen Selbstregulierung – organisiert und finanziert wird, erscheint aber weiterhin unerlässlich, um die Geltung der Rechtsordnung im Netz durchzusetzen, wie dies auch außerhalb des Internets der Fall ist.“