Rasche Änderung des Fremdrentengesetzes ist Frage sozialer Gerechtigkeit
Drohende Altersarmut bei Spätaussiedlern abwenden
Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) und die Linkspartei haben Bundesinnenminister Horst Seehofer vorgeworfen, die geplante Erhöhung der Hartz-IV-Sätze zu blockieren, um Verbesserungen bei den Renten für Spätaussiedler durchzusetzen. Dazu erklären Thorsten Frei, der für Vertriebene, Aussiedler und deutsche Minderheiten zuständige Stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, sowie Eckhard Pols, der Vorsitzende der Gruppe der Vertriebenen, Aussiedler und deutschen Minderheiten:
Thorsten Frei: „Die Kritik des DGB und der Linken an Bundesinnenminister Horst Seehofer ist vollkommen überzogen und entspricht nicht den Tatsachen. Die Behauptung eines Online-Portals, der Minister habe die Hartz-IV-Anhebung mit seiner Forderung nach einem Renten-Härtefallfonds für Spätaussiedler verknüpft, ist falsch.
Richtig ist, dass es großen Druck und riesigen Handlungsbedarf gibt. Die Gruppe der etwa 2,4 Millionen Spätaussiedler ist durch Kürzungen im Fremdrentengesetz in den 1990er Jahren heute massiv von Altersarmut bedroht. Umso unverständlicher ist, dass das zuständige Bundesarbeitsministerium eine Änderung des Gesetzes bisher abgelehnt hat. Die Novellierung des Fremdrentengesetzes ist jedoch eine mindestens genauso wichtige soziale Notwendigkeit wie die Anpassung der Hartz-IV-Regelsätze. Deshalb muss die von uns geforderte Novelle auf die Tagesordnung des nächsten Koalitionsausschusses gesetzt werden. Völlig verfehlt erachte ich es in diesem Fall, Leistungsempfänger und Rentenbezieher gegeneinander auszuspielen.“
Eckhard Pols: „Die Arbeits- und Vertriebenenpolitiker der CDU/CSU-Bundestagsfraktion haben die im Koalitionsvertrag vereinbarte Prüfung der Alterssicherung für Spätaussiedler vorgenommen und klaren Handlungsbedarf festgestellt.
Dazu haben wir drei Änderungsvorschläge erarbeitet und dem Bundesarbeitsministerium übermittelt: Erstens eine Anhebung der durch das Fremdrentengesetz gedeckelten Renten für Spätaussiedler um fünf Entgeltpunkte, zweitens eine Vereinfachung des Verfahrens bei der Anrechnung ausländischer Renten und drittens eine einmalig nachzuholende Gemeinsame Erklärung von Kindererziehungszeiten von den Eltern.
Da die Prüfungen des Bundesarbeitsministeriums seit Beginn der Legislaturperiode andauern und zu keinem Ergebnis geführt haben, sehen wir darin eine Diskriminierung der Bevölkerungsgruppe der über 2,4 Millionen Spätaussiedler.
Dabei wird vollkommen ausgeblendet, dass die Altersstruktur der nach Deutschland gekommenen Aussiedler sehr vorteilhaft war und aufgrund der hohen Erwerbsbeteiligung Spätaussiedler und deren Kinder in erheblichem Maße in das deutsche Rentensystem einzahlen.
Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion steht zur deutschen Verantwortung für das besondere Kriegsfolgenschicksal der Aussiedler und setzt sich weiterhin für die Aufnahme in Deutschland ein. In den letzten Jahren stieg die Zahl der eingereisten Spätaussiedler wieder an und lag 2019 bei mehr als 7.000 Menschen.“