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Medizin_Arzneimittel
(Quelle: pixabay)

Pharma-Standort Deutschland muss wettbewerbsfähig werden

Innovationen wirksamer stärken – Entwurf des Medizinforschungsgesetzes nicht ausreichend

Das Medizinforschungsgesetz wird am morgigen Donnerstag in 2./3. Lesung im Plenum des Deutschen Bundestages beraten. Dazu erklären der gesundheitspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Tino Sorge, und der zuständige Berichterstatter, Georg Kippels: 

Tino Sorge: „Lange Zeit hatte die Bundesregierung den Eindruck erweckt, dass sie die Arzneimittelhersteller für die maroden Finanzen der gesetzlichen Krankenkassen verantwortlich macht. Mit dem Medizinforschungsgesetz wollte sie diesen fatalen Eindruck offenbar korrigieren. Allerdings ist das nicht gelungen. Der Gesetzentwurf weist an vielen Stellen in die falsche Richtung. 

Dabei muss der Pharma-Standort Deutschland unbedingt wettbewerbsfähig werden. Dies fängt damit an, dass wir zügig klinische Studien für neue Medikamente ermöglichen. Eine zusätzliche nicht unabhängige Bundes-Ethikkommission – zusätzlich zu den bereits bestehenden Ethikkommissionen – verursacht jedoch mehr Abstimmungsbedarf, somit mehr Bürokratie und zeitliche Verzögerungen bei der Zulassung. 

Im Gesetzentwurf fehlen außerdem Entlastungen für die Apotheken. Auch sie müssen gestärkt werden, damit neue innovative Arzneimittel beim Bürger ankommen.“

Georg Kippels: „Das Gesetz greift viel zu kurz. So verzichtet es darauf, die Erstattungsbedingungen für die forschenden Pharmaunternehmen im Grundsatz zu korrigieren. Aber nur wenn Investitionen auch refinanziert werden können, werden Investitionen in den Pharma-Standort Deutschland ermutigt. Nur dann werden neue Medikamente und Therapien entwickelt, nur dann werden mehr klinische Studien durchgeführt. Deshalb müssen die mit dem GKV-Finanzstabilisierungsgesetz eingeführten, innovations-hemmenden Erstattungsbedingungen, also die sogenannten Leitplanken, wieder aufgehoben werden. Erstattungsbeträge indes müssen transparent bleiben.“