Mehr Schutz vor Ansteckung ermöglichen
Zur geplanten Änderung des Infektionsschutzgesetzes können Sie den stellvertretenden gesundheitspolitischen Sprecher der CDU/CSU-Fraktion, Michael Hennrich, mit folgenden Worten zitieren:
„Die jetzt vorgesehene Änderung am Infektionsschutzgesetz ermöglicht es, dass Arbeitgeber in bestimmten Bereichen den Impfstatus der Beschäftigten abfragen können. Dies betrifft insbesondere Pflegeeinrichtungen, Schulen, Kindertagesstätten und Gemeinschaftsunterkünfte wie Obdachlosenheime. Damit ermöglichen wir den Arbeitgebern in diesen sensiblen Bereichen beispielsweise, ihre Beschäftigten in anderen Arbeitseinheiten einzusetzen, um die Gefahr von Ansteckungen zu verringern. Außerdem können Arbeitgeber dann weiterreichende Hygienemaßnahmen treffen, etwa mehr Tests für ungeimpfte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Wir begrüßen die nun vorgesehene Änderung sehr: Sie wird dazu führen, besonders vulnerable Gruppen noch besser zu schützen und weitere Schutzmaßnahmen dort zu ergreifen, wo besonders viele Menschen einem Infektionsrisiko ausgesetzt sind.“