Kindesmissbrauch und Kinderpornografie entschlossen bekämpfen
Vorschläge des Bundesjustizministeriums müssen erweitert und zügig beschlossen werden
Am heutigen Montag hat das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz den Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung sexualisierter Gewalt gegen Kinder veröffentlicht. Dazu erklären der Stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Thorsten Frei, und der Sprecher der Arbeitsgruppe Recht und Verbraucherschutz, Dr. Jan-Marco Luczak:
Thorsten Frei: „Es ist richtig, dass die Bundesjustizministerin sich der Strafvorschriften zum sexuellen Kindesmissbrauch und zur Kinderpornografie annimmt und hier erhebliche Strafverschärfungen auf den Weg bringt. Das ist angesichts der fürchterlichen Taten, die in den vergangenen Jahren ans Licht gekommen sind, eine sehr gute Nachricht für den Kinderschutz in Deutschland.
Allerdings geht der Entwurf an verschiedensten Stellen nicht weit genug: So brauchen wir eine rechtssichere Lösung für die Verkehrsdatenspeicherung. Denn derzeit können tausende Hinweise pro Jahr aus den USA nicht weiterverfolgt werden, weil bei uns die Verbindungsdaten schon gelöscht worden sind. Außerdem müssen die Internet-Provider verpflichtet werden, bei Verdacht auf Sexualstraftaten an Kindern auch die Bestandsdaten der Kunden - E-Mail-Adresse, Kreditkartennummer usw. - an die Ermittler weiterzugeben. In den USA ist das schon seit Jahren Pflicht. Auch müssen Hausdurchsuchungen leichter zur Nachtzeit angeordnet werden können, um Täter auf frischer Tat zu ertappen. Die Untersuchungshaft bei Verdacht auf Kinderpornografie muss leichter möglich sein. Schließlich muss leichter möglich sein, Pädokriminelle zum Tragen einer elektronischen Fußfessel zu verpflichten.
Jeden Tag werden in Deutschland Kinder sexuell missbraucht, gequält und widerlichste Videos angefertigt. Wir müssen so schnell wie möglich dafür sorgen, dass Kinderschänder besser aufgespürt und schärfer bestraft werden."
Dr. Jan-Marco Luczak: „Sexueller Missbrauch von Kindern ist eines der widerlichsten Verbrechen, das man sich vorstellen kann. Die Seele von Kindern wird auf das Schwerste verletzt. Viele Opfer bleiben ein Leben lang traumatisiert. Den Schutz unserer Kinder zu verbessern, ist daher für uns als Union ein zentrales Anliegen. Wir drängen seit Jahren auf eine Erhöhung des Strafrahmens und darauf, den Ermittlern bessere Instrumente im Kampf gegen Kinderpornografie an die Hand zu geben.
Der Gesetzentwurf des Justizministeriums geht in vielen Bereichen noch nicht weit genug. Kritisch sehen wir insbesondere, dass er sich stark auf Begrifflichkeiten fokussiert, anstatt wirkliche Verbesserungen bei der Bekämpfung von Kindesmissbrauch vorzunehmen. So führt der von der Justizministerin neu eingeführte Begriff der ‚sexualisierten Gewalt gegen Kinder‘ in die Irre. Er deckt lediglich einen Teilbereich der Delikte ab und ist sprachlich missglückt. Beim sexuellen Missbrauch kommt es gerade nicht auf Gewaltanwendung an. Sexuelle Handlungen an Kindern sind immer strafbar, auch wenn das Kind ‚freiwillig mitmacht‘. Wir als Union wollen sicherstellen, dass auch Täter, die Kinder manipulieren und zu sexuellen Handlungen veranlassen, hart bestraft werden."