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Lindholz_ernst_twitterfähig
(Quelle: Tobias Koch)

Kinderpornografie lässt sich mit dem Quick-Freeze-Verfahren nicht effektiv verfolgen

Bundesjustizminister Buschmann hat einen Gesetzentwurf für die Einführung des sogenannten ‚Quick-Freeze-Verfahrens‘ vorgelegt. Dazu können Sie die stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Andrea Lindholz, gerne so zitieren:

„Es macht einen nur noch fassungslos, dass sich die Ampel unbeirrbar weigert, allen voran die FDP, die zulässige IP-Adressdaten-Speicherung einzuführen. IP-Adressen sind meist der einzige Ermittlungsansatz. Ermittlungsbehörden sprechen mit einer Stimme: Straftaten wie Kinderpornografie im Internet können mit einem Quick-Freeze-Verfahren nicht effektiv verfolgt werden. Diesen unhaltbaren Zustand für die Mietpreisbremse zu erkaufen ist skrupellos und offenbart den maroden Zustand der Ampel.“