Kampf gegen Gewalt gegen Frauen – der Rechtsanspruch kommt
Die stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Fraktion, Dorothee Bär und die familienpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Fraktion Silvia Breher sowie Ariane Fäscher, Berichterstatterin der SPD-Fraktion und Leni Breymaier, familienpolitische Sprecherin der SPD-Fraktion sowie Ulle Schauws, die frauenpolitische Sprecherin der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen und Maria Klein-Schmeink, stellvertretende Fraktionsvorsitzende von Bündnis 90/Die Grünen erklären:
„Nach langen, intensiven und konstruktiven Gesprächen haben wir heute zwischen Union, SPD und Grünen eine Einigung erreicht. Das Gewalthilfegesetz kommt und damit auch der Rechtsanspruch auf Schutzplätze und Beratung. Der Bund beteiligt sich erstmalig an der Finanzierung des Gewalthilfesystems in einer Höhe von 2,6 Milliarden Euro.
Der Rechtsanspruch bedeutet einen Paradigmenwechsel für von Gewalt betroffene Frauen und ihre Kinder. Der Bund übernimmt Verantwortung und wird die Länder in der Versorgung von gewaltbetroffenen Frauen finanziell unterstützen. Explizit wird damit auch die Hilfestruktur und die Prävention gestärkt. Seit Jahren ist die Situation in den Frauenhäusern und Beratungsstellen angespannt. Der Handlungsbedarf ist extrem groß. Laut dem Lagebild „Geschlechtsspezifische Gewalt“ von 2023 begeht in Deutschland fast jeden Tag ein Mann einen Femizid. Knapp 400 Frauen am Tag wurden Opfer von Partnerschaftsgewalt. In den vergangenen Jahren sind diese Zahlen deutlich gestiegen: Nun handeln die Fraktionen von SPD, CDU/CSU und Grünen mit einem historischen Schulterschluss und lösen ein, was Fachverbände, die Zivilgesellschaft und Expertinnen und Experten seit Jahren fordern.“