Faeser muss sich bei Mindestspeicherung von IP-Adressen gegen Buschmann durchsetzen
Der Europäische Gerichtshof hat in seinem Urteil am heutigen Dienstag zur deutschen Regelung von Mindestspeicherfristen für Verkehrs- und Standortdaten bestätigt, dass eine befristete Speicherung von IP-Adressen zur Bekämpfung schwerer Kriminalität zulässig ist. Dazu können Sie den innenpolitischen Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Alexander Throm, gerne wie folgt zitieren:
„Der EuGH hat heute seine bisherige Linie bestätigt, wonach der deutsche Gesetzgeber Spielräume bei der Einführung einer Mindestspeicherung von Internet-Verbindungsdaten zur Bekämpfung schwerster Kriminalität von sexuellem Kindesmissbrauch für einen begrenzten Zeitraum hat. Innenministerin Faeser ist aufgefordert, diese Spielräume auszuschöpfen und sich gegenüber ihren Ampel-Koalitionspartnern, allen voran gegenüber der FDP und Justizminister Buschmann, durchzusetzen. Wer die gesetzliche Mindestspeicherung von IP-Adressen im konkreten Einzelfall und unter Richtervorbehalt ablehnt, versagt den Strafverfolgungsbehörden das mit Abstand beste und wirksamste Instrument im Kampf gegen sexuellen Kindesmissbrauch im Netz und versündigt sich am Wohl der Schwächsten in unserer Gesellschaft. Datenschutz darf gerade am heutigen Weltkindertag kein Täterschutz werden.“