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Wilfried Oellers
(Quelle: Frank Thelen)

BAföG-Erhöhung – gut für Studierende, schlecht für Werkstattbeschäftigte

Erhöhung kommt bei WfbM-Beschäftigten nicht an

Zum Inkrafttreten des 29. Gesetzes zur Änderung des Berufsausbildungsförderungsgesetzes erklärt der Beauftragte für die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Wilfried Oellers:

„Die Grundbedarfssätze des BAföG und das Ausbildungsgeld steigen. Das ist eine gute Nachricht für Studierende und für Auszubildende im Reha-Bereich. Der Grundbetrag des Lohns für Beschäftigte in Werkstätten für behinderte Menschen steigt mit. Die vermeintlich gute Nachricht für Werkstattbeschäftigte ist leider eine schlechte Nachricht. Denn die Erhöhung muss aus dem Arbeitsergebnis der Werkstätten finanziert werden, was viele WfbM wirtschaftlich überfordert. So kommt die Erhöhung bei den WfbM-Beschäftigten nicht an, besonders bei denjenigen, die überdurchschnittliche Leistungen erbringen.

Wir brauchen daher endlich eine Änderung der Entgeltsystematik – so wie von uns als Union schon seit Jahren gefordert. Die steuerfinanzierte Komponente am Werkstattlohn, also das bisherige Arbeitsförderungsgeld, muss deutlich erhöht werden und darf nicht mehr gedeckelt sein. Gleichzeitig dürfen Steigerungen beim BAföG und beim Ausbildungsgeld zukünftig nur noch auf diese steuerfinanzierte Leistung aufgeschlagen werden. Damit reduzieren wir starke Abhängigkeit der Höhe des Entgelts vom Arbeitsergebnis der Werkstätten, und Lohnerhöhungen kommen auch wirklich bei den Beschäftigten an. Die Zeit drängt – Minister Heil sollte hier endlich eine Lösung vorlegen.“                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                   

Hinweis:
Die vom Bundestag beschlossene 29. Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG) hat am 5. Juli 2024 den Bundesrat passiert und tritt Mitte/ Ende Juli 2024 in Kraft. U.a. sieht das Gesetz eine Erhöhung des BAföG-Grundbedarfs um 5 % vor. Aufgrund von Koppelungsregelungen führt dies gleichzeitig zu einer Erhöhung des Ausbildungsgeldes u.a. im Berufsbildungs-bereich der Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) und damit verbunden des Grundbetrages der Entlohnung im Arbeitsbereich der Werkstätten von 5%. Das Ausbildungsgeld sowie der Grundbetrag werden dann zum 1. August 2024 von 126 Euro auf 133 Euro ansteigen, was die Werkstätten aus ihrem Arbeitsergebnis, also dem Ergebnis ihrer wirtschaftlichen Tätigkeit, finanzieren müssten. Dies hat schon in der Vergangenheit viele WfbM wirtschaftlich überfordert, so dass faktisch bei vielen Werkstattbeschäftigten die Erhöhung nicht ankommen dürfte.