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Stephan Mayer: Wir werden dem Anspruch auf Humanität Rechnung tragen

Gesetz zur Neuregelung des Familiennachzugs zu subsidiär Schutzberechtigten (Familiennachzugsneuregelungsgesetz)

Stephan Mayer, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister des Innern, für Bau und Heimat:

Sehr verehrte Frau Präsidentin! Sehr verehrte Kolleginnen! Sehr geehrte Kollegen! Ich möchte mich zunächst namens der Bundesregierung ausdrücklich bei Ihnen, den Kolleginnen und Kollegen des Deutschen Bundestages, dafür bedanken, dass dieses wichtige Gesetzgebungsvorhaben so seriös, so sorgfältig, aber auch so zeitnah beraten wurde, sodass es jetzt abschlussreif ist.

Bei diesem Gesetzentwurf zur Neuregelung des Familiennachzugs zu eingeschränkt schutzbedürftigen Personen geht es um ein sehr wichtiges Projekt der Bundesregierung. Sie haben mitbekommen: Es war im Vorfeld, auch bei den Verhandlungen zum Koalitionsvertrag, durchaus umstritten. Ich bin aber der festen Überzeugung: Es ist ein sehr guter Kompromiss gefunden worden. Ich möchte aber auch darauf hinweisen, dass dieses Gesetz nicht isoliert zu betrachten ist, sondern dass es sich in ein großes Regelwerk Migration einfügt. Dieses Regelwerk Migration werden wir insbesondere seitens des Bundesinnenministeriums vorantreiben. Dieser Gesetzentwurf zur Neuregelung des Familiennachzugs zu eingeschränkt schutzbedürftigen Personen fügt sich ein in unseren Grundsatz des besseren Ordnens, des Steuerns und auch des Begrenzens der illegalen Migration in unserem Land.

Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen, worum geht es im Konkreten? Wir regeln den Familiennachzug zu eingeschränkt schutzbedürftigen Personen neu. Ich bin sehr froh, dass es dabei bleibt, dass es vom Grundsatz her keinen Rechtsanspruch für eingeschränkt schutzbedürftige Personen gibt, Familienangehörige nach Deutschland zu holen. Es war wohlgemerkt nur ein sehr kurzer Zeitraum, in dem dies überhaupt jemals möglich war. Nur zwischen dem 1. August 2015 und Mitte März 2016 gab es überhaupt einen Rechtsanspruch für eingeschränkt schutzbedürftige Personen auf Familiennachzug. Ich lege auch Wert auf die Feststellung, dass es weder völkerrechtlich noch europarechtlich vorgegeben ist, dass wir den Familiennachzug zu nur eingeschränkt schutzbedürftigen Personen zulassen. Es handelt sich bei diesem Personenkreis um Personen, die sich nur über einen bestimmten Zeitraum in Deutschland aufhalten sollen und einen Schutzstatus für ein Jahr bekommen. Die Regelungen bezüglich des Erlangens der Niederlassungserlaubnis, aber auch die materiellen Ansprüche unterscheiden sich bei eingeschränkt schutzbedürftigen Personen grundlegend von Personen, die nach der Genfer Flüchtlingskonvention anerkannt wurden.

Deshalb gibt es aus meiner Sicht sehr gute Gründe dafür, dabei zu bleiben, dass der Rechtsanspruch ausgeschlossen ist, auch über den 1 August hinweg. Ich bin aber auch der Überzeugung, dass wir mit diesem Gesetzentwurf drei Grundsätzen entsprechend Rechnung tragen: zum einen dem Grundsatz auf Humanität und Hilfsbereitschaft, zum anderen dem Grundsatz auf Sicherheit sowie schließlich dem Grundsatz, die Integrationsbereitschaft und die Integrationsfähigkeit unseres Landes mit zu berücksichtigen.

Vizepräsidentin Petra Pau:

Herr Staatssekretär, gestatten Sie eine Frage oder Bemerkung des Abgeordneten Baumann?

Stephan Mayer, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister des Innern, für Bau und Heimat:

Selbstverständlich.

Dr. Bernd Baumann (AfD):

Vielen Dank, Herr Staatssekretär. – Es gibt ja im Moment zwischen CDU und CSU den Streit – zu Recht –, ob die Grenzregelung, wie wir sie im Moment haben, überhaupt weiter gelten dürfe. Es ist ja so, dass jeder, der an die deutsche Grenze kommt, auch wenn er keine Papiere, keine Identitätsnachweise, gar nichts hat, hereingelassen wird, wenn er Asyl erbittet. Das ist so; da wird er im Moment nicht zurückgewiesen. Herr Seehofer will das ja ändern. Aber es ist im Moment nicht geändert, und es sieht nicht so aus, als ob es geändert würde. Es ist nichts in der Pipeline, es ist nichts in Sicht.

Wie können Sie den Familiennachzug regeln, indem Sie ihn, wie Sie gerade sagen, für subsidiär Schutzbedürftige auf 1 000 begrenzen, wenn jeder seine Familie an die deutsche Grenze und mit dem Zauberwort Asyl über die deutsche Grenze bringen kann, ohne Identitätserfassung, ohne Papiere? Man weiß also nicht, wie er wirklich heißt, woher er kommt. Man weiß auch nicht, zu welcher Familie er gehört. Das ist doch dann nach den Gesetzen der Logik eine Augenwischerei. Was wollen Sie denn auf 1 000 begrenzen? Jeden Monat kommen 15 000, jeden Monat schaffen das 15 000. Dieser Gesamtzusammenhang widerspricht jeder Logik. Wie ist es überhaupt möglich, den Bürgern zu suggerieren, man könnte das auf 1 000 begrenzen, indem man einen solchen Gesetzentwurf vorlegt?

(Beifall bei der AfD – Annalena Baerbock [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Nicht verstanden, Baumann!)

Stephan Mayer, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister des Innern, für Bau und Heimat:

Herr Kollege Baumann, Sie haben jetzt zwei Themen in Verbindung gebracht, die überhaupt nichts miteinander zu tun haben.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)

Zum einen geht es hier dezidiert um die Neuregelung des Familiennachzugs zu eingeschränkt schutzbedürftigen Personen. Ich bin der Überzeugung: Wir haben hier als Bundesregierung einen sehr probaten und auch ausgewogenen Gesetzentwurf vorgelegt. Und ich bin durchaus auch der Überzeugung, dass er im parlamentarischen Verfahren sogar noch verbessert wurde. Ich sage dazu gerne noch was.

Zum Punkt, den Sie ansprechen, also Zurückweisungen an der deutschen Grenze: Es geht hier darum – und das wird ja heute auch schon vollzogen –, dass Personen an der deutschen Außengrenze ab- bzw. zurückgewiesen werden, die offenkundig keinen Anspruch auf Asyl zum Ausdruck bringen, die keinen Antrag auf Asyl stellen bzw. angeben, nur durch Deutschland durchreisen zu wollen. Es gibt also heute schon Zurückweisungen an der deutschen Außengrenze.

(Jürgen Braun [AfD]: Viel zu wenige!)

Im letzten Jahr waren es in etwa 12 000, also gar keine so unbeträchtliche Zahl.

Ich möchte Ihrem Eindruck in aller Entschiedenheit und Deutlichkeit entgegentreten, dass jeder doch ohnehin seine Familienangehörigen nach Deutschland bringen könnte.

(Dr. Bernd Baumann [AfD]: Es ist doch so!)

Dies ist dezidiert nicht der Fall. Es geht nämlich bei der Neuregelung des Familiennachzugs nicht um Personen, die sich in Österreich, in Slowenien oder in Italien aufhalten, sondern es geht bei den Familienangehörigen, die ab dem 1. August von dem 1000er-Kontingent umfasst sind, um Personen, die sich beispielsweise in Jordanien, im Libanon, in Libyen aufhalten.

Wir werden – danke für die Gelegenheit, dass ich jetzt auf Ihre Frage schon diesbezüglich antworten kann – insbesondere humanitären Notlagen Rechnung tragen. Wir werden – das ist aus meiner Sicht der erste entscheidende Grundsatz – dem Anspruch auf Humanität und auf Hilfsbereitschaft Rechnung tragen, indem wir den Personen, die besonders schutzbedürftig sind, weil sie schwer erkrankt sind, weil sie behindert sind, in besonderer Weise die Möglichkeit eröffnen, in dieses 1000er-Kontingent mit aufgenommen zu werden.

Ich bin der Überzeugung: Es handelt sich um einen Gesetzentwurf, der rund ist. Wie gesagt, der Grundsatz der Humanität ist uns sehr wichtig. Es war uns auch sehr wichtig, dass wir den Aspekt des Kindeswohles in besonderer Weise in den Gesetzentwurf mit aufnehmen. Besonders minderjährige Kinder, die beispielsweise noch in Libyen, in Jordanien, in Beirut im Libanon auf die Nachreise warten, können durch die Neuregelung des Familiennachzugs privilegiert berücksichtigt werden.

Insofern kann ich Ihrer Pauschalkritik in keiner Weise etwas abgewinnen. Das Gegenteil ist der Fall. Sie hören das nicht gern, Herr Kollege Baumann, aber das ist ein Gesetzentwurf, der einerseits dem Grundsatz des Steuerns und Begrenzens in klarer Weise Rechnung trägt –

(Beifall der Abg. Andrea Lindholz [CDU/CSU])

es gibt keinen ungezügelten Familiennachzug zu eingeschränkt schutzbedürftigen Personen –, aber andererseits auch dem Grundsatz der Humanität und der Mitmenschlichkeit Rechnung trägt.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und der SPD)

Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen, ich habe als zweiten Aspekt das Thema der Sicherheit genannt. Ich bin insbesondere den Fraktionen der CDU/CSU und der SPD dankbar, dass nunmehr dank eines Änderungsantrages klargestellt wird, dass Gefährder grundsätzlich vom Familiennachzug ausgeschlossen sind. Das war und ist uns als Bundesinnen- und ‑sicherheitsministerium ein sehr wichtiger Aspekt. Darüber hinaus sind beispielsweise Personen ausgeschlossen, die sich schwerer Straftaten in Deutschland schuldig gemacht haben. Auch dies ist ein wichtiger Punkt, dass derjenige in keiner Weise privilegiert werden kann, der sich in Deutschland einer schweren Straftat schuldig gemacht hat.

Der dritte Aspekt, der von mir erwähnt wurde, ist die Integrationsfähigkeit unseres Landes. Wir werden mit dieser Neuregelung vor allem auch unter den Personen, die Stammhalter sind, sich also schon in Deutschland befinden, diejenigen in besonderer Weise privilegieren können,

(Katrin Göring-Eckardt [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Wo ist eigentlich Herr Seehofer?)

die beispielsweise ihren Lebensunterhalt selbst bestreiten können und über einen Arbeitsplatz verfügen. Wir werden unter den nachzugswilligen Familienangehörigen die Personen privilegiert berücksichtigen können, die – beispielsweise weil sie sich schon Deutschkenntnisse angeeignet haben – zum Ausdruck bringen, dass sie in besonderer Weise bereit und willens sind, sich in die deutsche Gesellschaft zu integrieren. Der Aspekt der Integrationsfähigkeit und der Integrationsbereitschaft spielt also auch eine wichtige Rolle, wenn es darum geht, im pflichtgemäßen Ermessen festzulegen, welche Personen monatlich unter das 1000er-Kontingent fallen.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)

Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen, wir haben uns in einer intensiven Debatte innerhalb der Bundesregierung, aber dann auch mit dem Parlament darüber Gedanken gemacht,

(Luise Amtsberg [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Intensiv? Acht Tage!)

wie dieses Gesetz ab dem 1. August exekutiert wird. Wie gesagt, es gibt ein monatliches Kontingent von 1 000 Personen. Uns vom Bundesinnenministerium war es wichtig, dass es, wie beim üblichen Visumverfahren auch, dabei bleibt, dass die Visa zur Ermöglichung des Familiennachzugs durch die Außenvertretungen unseres Landes, also durch die Botschaften und durch die Generalkonsulate, erlassen werden. Wir werden dies in einem guten und auch sehr vertrauensvollen Miteinander gemeinsam mit dem Bundesverwaltungsamt machen. Das Bundesverwaltungsamt wird also die Anträge materiell-rechtlich prüfen, und die Visa werden dann entsprechend durch die Auslandsvertretungen erlassen. Das zeigt, wie ich glaube, in besonderer Weise, dass verschiedene Ressorts hier sehr eng und vertrauensvoll zusammenarbeiten.

Abschließend, meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen, möchte ich seitens der Bundesregierung ein herzliches Dankeschön für die zügige, aber aus meiner Sicht auch sehr sorgfältige Bearbeitung dieses wichtigen Gesetzentwurfs sagen. Er zeigt – das möchte ich abschließend auch noch einmal klar sagen –, dass wir als Bundesregierung, aber auch die Große Koalition, insbesondere bei diesem wichtigen Thema der Bewältigung der Flüchtlings- und Migrationskrise, handlungsfähig sind, um Vertrauen und Glaubwürdigkeit in der Bevölkerung zurückzugewinnen.

Herzlichen Dank.

(Beifall bei der CDU/CSU)