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Wohnungsbau
(Quelle: pixabay)

Sozialpaket schützt vor Corona-Folgen

Finanzielle Ausfälle werden in vielen Bereichen aufgefangen

Um die Menschen in Deutschland so weit wie möglich vor den sozialen Folgen der Corona-Krise zu schützen, hat die Koalition weitreichende Maßnahmen auf den Weg gebracht.  

Kein Mieter soll seine Wohnung verlieren, weil er wegen der Corona-Pandemie seine Miete nicht mehr zahlen kann. Auch wenn die Verpflichtung der Mieter zur Zahlung der Miete im Grundsatz bestehen bleibt, werden Corona-bedingte Mietschulden aus dem Zeitraum vom 1. April bis 30. Juni 2020 nicht als Kündigungsgrund anerkannt. Auch Strom, Gas, Telefon, Internet und Wasser dürfen dann nicht abgestellt werden. Derzeit kann ein Vermieter das Mietverhältnis kündigen, wenn zwei Monate in Folge keine Miete gezahlt wird.

Maßnahmen sind befristet  

„Wir wollen nicht, dass Menschen ihr Dach über dem Kopf verlieren“, sagte der der rechts- und verbraucherpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dr. Jan-Marco Luczak MdB, in der Debatte. Er räumte ein, dass man den Vermietern mit der auf den 30. Juni 2020 befristeten Regelung einiges zumute. Daher habe die Unionsfraktion auch darauf bestanden, dass die Mieter nachweisen müssen, wegen Corona in wirtschaftliche Not geraten zu sein. Zudem sei es der Union wichtig gewesen, die Maßnahmen bis zum 30. Juni 2020 zu befristen.

Regelung für Verbraucherkredite

Das gilt auch für die Regelung, dass Verbraucher, die wegen Corona finanziell in Not geraten sind, die Rückzahlung eines Verbraucherdarlehens für maximal drei Monate aussetzen können. Die Betroffenen müssen ihre Zahlungsunfähigkeit glaubhaft machen und die Rückstände müssen nach Ende der Corona-Krise vollständig ausgeglichen werden.

Erleichterter Zugang zu Hartz IV

Generell soll Schuldnern, die wegen der Corona-Pandemie ihre vertraglichen Pflichten nicht erfüllen können, keine Folgen drohen. Zudem sollen die Prüfvorschriften für den Zugang zum Arbeitslosengeld II (Hartz IV) und zur Sozialhilfe (SGB XII) für befristete Zeit gelockert werden. So wird die Vermögensprüfung und die Überprüfung der Wohnungsgröße ab dem 1. März für vier Monate vereinfacht.

Zugang zum Kinderzuschlag

Auch der Zugang zum Kinderzuschlag (maximal 185 Euro pro Monat) soll stark vereinfacht werden. Das Einkommen der Eltern wird nicht mehr für die vergangenen sechs Monate geprüft, es reicht der Einkommensbescheid des letzten Monats vor Antragsstellung. Und: Um in der Corona-Krise Rentner aus dringend benötigten Berufen leichter zurückzuholen, wird die für sie geltende jährliche Hinzuverdienstgrenze von 6.300 Euro auf 44.590 Euro angehoben – diese Regelung wird bis zum Jahresende 2020 befristet.

Kurzarbeitergeld ab 1. März

Nachdem der Bundestag bereits am 13. März 2020 im parlamentarischen Eilverfahren das Gesetz für befristete Erleichterungen beim Kurzarbeitergeld verabschiedet hat, wurde nun auch die Rechtsverordnung erlassen, nach deren Voraussetzungen die von Arbeitsausfällen betroffenen Arbeitnehmer rückwirkend zum 1. März 2020 Kurzarbeitergeld erhalten. Die Bundesagentur für Arbeit erstattet den Unternehmen vollständig die Sozialversicherungsbeiträge, die für die Arbeitsausfälle zu zahlen gewesen wären.

„Existenzielle Ängste nehmen“

„Niemand soll wegen der Corona-Krise seine wirtschaftliche Existenz verlieren“, betonte Luczak in der Debatte. Mit ihrem Maßnahmenpaket sende die Koalition ein doppelts Signal aus: „Wir wollen den Menschen ihre existenziellen Ängste nehmen. Gleichzeitig wollen wir das Signal aussenden, dass wir den Wirtschaftskreislauf am Laufen halten.