Sabine Weiss: Die Reform der Hebammenausbildung ist übrigens eines von vier Gesetzen
Rede zum Hebammenreformgesetz
Schönen Dank. – Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist schon eine ganz besondere Aufgabe, vor der die Hebammen stehen: eine menschliche Ausnahmesituation vor, während und nach der Geburt mit all den Sorgen, Ängsten, Schmerzen und mit ganz viel Glück angesichts eines neuen und einzigartigen Lebens, das beginnt. Zu den besonderen Anforderungen gehört es, in einer solchen Ausnahmesituation Zuversicht, Gelassenheit, menschliche und professionelle Souveränität ausstrahlen zu können.
Um diese professionelle Souveränität geht es heute hier ganz besonders. Es ist uns wichtig, dass die Hebammen mit einer modernen Ausbildung gut darauf vorbereitet sind, und zwar in Theorie und Praxis.
(Beifall der Abg. Emmi Zeulner [CDU/CSU])
Deshalb freut es mich, dass im Ergebnis der parlamentarischen Beratungen die Stundenkontingente für den berufspraktischen und den hochschulischen Teil des künftigen Studiums um je 100 Stunden erhöht wurden. Das wertet diese beiden eng aufeinander abgestimmten Teile noch einmal auf.
Es geht uns aber auch darum, dass die neue Ausbildung so attraktiv ist, dass junge Menschen den Beruf auch wählen. Dazu wird beitragen, dass angehende Hebammen auch im Rahmen des Studiums künftig durchgängig eine Vergütung erhalten.
(Beifall bei der CDU/CSU)
Die Reform der Hebammenausbildung ist übrigens eines von vier Gesetzen, die wir in diesem Herbst abschließend beraten und mit denen wir dank modernisierter Ausbildungen etwas für die Fachkräftesicherung im Gesundheitswesen tun.
(Zuruf der Abg. Maria Klein-Schmeink [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])
Das Gesetz ist zugleich auch Teil einer ganzen Reihe von Initiativen, mit denen wir die Geburtshilfe insgesamt stärken. Zuletzt haben wir mit dem Gesetz für schnellere Termine und bessere Versorgung dafür gesorgt, dass sich Schwangere und Hebammen besser finden dank eines neuen Hebammensuchverzeichnisses auf der Internetpräsenz des GKV-Spitzenverbandes. Außerdem haben wir mit dem TSVG die Hebammen in das Programm zur Förderung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf einbezogen. Und uns werden in Kürze die Ergebnisse eines Gutachtens vorliegen, das einen genaueren Blick auf die Situation der stationären Hebammenversorgung wirft und das uns gegebenenfalls weitere Handlungsfelder aufzeigen wird.
(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und der SPD)
Heute also die neue Hebammenausbildung, bei der übrigens ein Ergebnis der parlamentarischen Beratungen ein verlängerter Zeitraum ist, innerhalb dessen neben der Ausbildung nach dem neuen Hebammengesetz auch eine fachschulische Ausbildung oder ein Modellstudium nach dem alten Recht begonnen werden kann. Dieser Übergangszeitraum läuft bis Ende des Jahres 2022. So kann meines Erachtens der Übergang in allen Ländern nahtlos gelingen.
Meine freundliche Bitte in diesem Zusammenhang an die Länder ist, ihre Verantwortung ohne Zögern wahrzunehmen und die neuen Studiengänge jetzt zügig einzurichten.
(Zuruf der Abg. Britta Haßelmann [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])
Denn wir wünschen uns nicht nur für alle Babys einen guten Start ins Leben, sondern auch für die Hebammen einen guten Start in die neue Ausbildung.
Ich möchte allen Beteiligten für die guten und zügigen Beratungen zu diesem Gesetz danken und bitte um Ihre Zustimmung.
Schönen Dank.
(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)