Nein zu Gewalt gegen Einsatzkräfte
Polizisten und Rettungskräfte besser schützen
Polizisten und Rettungskräfte halten für die Sicherheit der Menschen in Deutschland jeden Tag den Kopf hin. Seit 2017 werden Angriffe auf Vollstreckungsbeamte und Rettungskräfte härter bestraft.
Mehr als 4500-mal wurden "Vollstreckungsbeamte und gleichstehende Personen" im Jahr 2017 während allgemeiner Tätigkeiten, etwa der Streifenfahrten oder der Aufnahme eines Unfalls, angegriffen. Das war ein deutlicher Anstieg innerhalb von vier Jahren.
Härtere Strafen
Die Unionsfraktion hatte daher das Thema im Bundestag vorangetrieben und 2017 die Strafvorschriften zum Schutz von Polizeibeamten und Rettungskräften verschärft. So wurde ein neuer Straftatbestand des „Tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte“ geschaffen. Im Paragrafen §114 sind nun Freiheitsstrafen bis zu fünf Jahren vorgesehen. Damit steht Gewalt gegen Polizisten auch schon bei allgemeiner Diensthandlungen unter Strafe.
Respekt und Wertschätzung
Klar ist: Der Schutz von Polizei- und anderen Einsatzkräften hat für CDU und CSU noch immer oberste Priorität. Für die Unionsfraktion ist das nicht zuletzt ein Ausdruck für den Respekt und die Wertschätzung, die Menschen entgegengebracht wird, die für die Durchsetzung von Recht und Gesetz oft ihren Kopf hinhalten müssen.