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Schwangere Frau
(Quelle: Unsplash.com)

Menschen mit Behinderung gehören dazu

Ethik-Debatte im Bundestag über vorgeburtliche Bluttests – Selektion und Designer-Babys abgelehnt

In einer Orientierungsdebatte hat sich der Bundestag mit der ethischen Frage befasst, wie die Gesellschaft mit Gen-Tests am ungeborenen Leben umgehen soll. Zahlreiche Abgeordnete von CDU und CSU sprachen sich dafür aus, risikolose Blutuntersuchungen auf Downsyndrom als Kassenleistung anzuerkennen, gleichzeitig aber den Eltern psychosoziale Beratung anzubieten. Selektion müsse vermieden werden, betonten sie einhellig. Es müsse klar sein, dass Menschen mit Behinderungen in dieser Gesellschaft willkommen seien.

„Werdende Eltern nicht allein lassen“

„Kinder mit Downsyndrom sind ein wunderbares Geschenk“, sagte die CDU-Abgeordnete und Patientenbeauftragte der Bundesregierung, Claudia Schmidtke. Es könne aber nicht sein, dass den Schwangeren die risikolosen Bluttests im Gegensatz zu Fruchtwasseruntersuchungen, die zu Früh- und Fehlgeburten führen könnten, nicht als Kassenleistungen angeboten würden. Schmidtke forderte, die Kostenübernahme von Seiten der gesetzlichen Krankenkassen mit einer psychosozialen Beratung zu verknüpfen. „Wir stehen vor der Entscheidung, ob wir werdende Eltern mit dem Ergebnis alleine lassen oder nicht“, sagte sie. 

Recht auf Nichtwissen

Ähnlich äußerte sich die CDU-Politikerin und Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration im Kanzleramt, Annette Widmann-Mauz. Sie warnte allerdings davor, dass Eltern unter Rechtfertigungsdruck geraten könnten, wenn diese Art der Diagnosemethode zur Routine würde. Dann müssten sie erklären, warum sie überhaupt ein behindertes Kind zur Welt brächten. Widmann-Mauz sprach sich für ein Recht auf Nichtwissen aus und forderte eine Diskussion darüber, ab welchem Zeitpunkt in der Schwangerschaft die Tests eingesetzt werden sollten. 

Kein Rechtfertigungszwang für Eltern

„Niemand muss sich rechtfertigen, wenn er ein Kind mit Beeinträchtigung zur Welt gebracht hat“, betonte der Behindertenbeauftragte der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Wilfried Oellers, und fügte hinzu: „Jedes Kind ist ein Geschenk für unsere Gesellschaft.“ Es sei aber ein ureigenes Interesse von Eltern zu wissen, wie es ihrem ungeborenen Kind geht. Deshalb dürften Bluttests natürlich nicht nur Privatpatienten vorbehalten sein. Man müsse sich aber darüber Gedanken machen, wie man mit den Erkenntnissen aus den Tests umgehe. Deshalb sei mehr Aufklärung und Beratung wichtig. 

Tests an Bedingungen knüpfen

Die CDU-Politikerin und Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, Maria Flachsbarth, sprach sich dafür aus, den Test nur bei klarer medizinischer Indikation und erst nach der zwölften Schwangerschaftswoche einzusetzen, also nach Ende der Frist, die der Paragraf 218 für einen möglichen Schwangerschaftsabbruch aus psycho-sozialen Gründen setzt. Danach ist ein Schwangerschaftsabbruch aus medizinischen Gründen möglich. Man müsse die Eltern in der Phase der Entscheidung dann „sensibel und sachkundig begleiten“, forderte Flachsbarth.

Warnung vor „Schritt in eugenische Gesellschaft“

Der CDU-Abgeordnete Stephan Pilsinger sprach sich dafür aus, den Bluttest nur bei Risikoschwangerschaften und ebenfalls erst ab der zwölften Schwangerschaftswoche in den Katalog der Kassenleistungen aufzunehmen. Pilsinger äußerte die Befürchtung, dass wir mit den neuen Diagnose-Methoden einen „Schritt in die eugenische Gesellschaft“ gehen. Das Ergebnis seien „Designer-Babys“, bei denen alle genetischen Veranlagungen vor der Geburt überprüft worden seien. Auch andere Redner befassten sich mit der Frage, wie man damit umgehen solle, wenn erst der komplette humangenetische Code entschlüsselbar sein wird. 

Erkenntnis kann Bejahung der Schwangerschaft fördern

„Die Würde des Menschen hängt nicht von seinen genetischen Eigenschaften ab“, betonte der CDU-Abgeordnete und Vorsitzende der Ärztegewerkschaft Marburger Bund, Rudolf Henke. Thomas Rachel, CDU-Abgeordneter und Parlamentarischer Staatssekretär bei der Bundesministerin für Bildung und Forschung, mahnte, die Chancen und Risiken der pränatalen Diagnostik sorgsam gegeneinander abzuwägen. Er wies darauf hin, dass pränatale Verfahren, die seit Langem zum Alltag gehörten, in vielen Fällen die Bejahung einer Schwangerschaft auch erleichtern könnten. 

„Wieviel Optimierung verträgt der Mensch?“

Auch der menschenrechtspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Michael Brand, sagte, man dürfe die Frage der genetischen Diagnostik nicht auf die Dimension der Kassenleistung reduzieren. Es gehe vielmehr darum: „Wieviel Optimierung verträgt der Mensch?... Wieviel Selektion verträgt der Mensch?“ Brand berichtete auch von einem befreundeten Menschen mit Downsyndrom, der traurig und entrüstet über die Debatte sei, ob Menschen wie er leben sollten oder nicht. 

Der CSU-Politiker und ehemalige Landwirtschaftsminister Christian Schmidt sagte, jeder Mensch habe das Recht zu leben – gleich welcher genetischen Disposition er sei. Schmidt erinnerte an die große Bedeutung der Inklusion. Die Gesellschaft müsse werdenden Eltern helfen, sich für das Leben zu entscheiden.