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(Quelle: picture alliance / dpa Themendienst)

"Masern sind keine Kinderkrankheit"

Bundestag beschließt Masernschutzgesetz

Ab März 2020 müssen sowohl die Kinder als auch die Mitarbeiter in Kitas, Schulen und anderen Gemeinschaftseinrichtungen gegen Masern geimpft sein. Das sieht das Masernschutzgesetz vor, das der Bundestag beschlossen hat. 

Gesundheitsminister Jens Spahn sagte in der Debatte, das Masernschutzgesetz sei ein „Kinderschutzgesetz“. Es gehe darum, die Schwächsten in der Gesellschaft zu schützen - die Kinder. Masern seien „keine harmlose Kinderkrankheit“. Die Erkrankung, gegen die es keine Therapie gäbe, könne zu Lungen- und Gehirnentzündungen führen oder sogar tödliche Folgen haben. 

Für Kinder ab einem Jahr 

Die geplante Impfpflicht soll für Kinder ab dem Alter von einem Jahr in Kindertagesstätten, Schulen und anderen  Gemeinschaftseinrichtungen gelten. Auch das dort tätige Personal sowie die Mitarbeiter medizinischer Einrichtungen müssen eine Impfung nachweisen. Für Flüchtlingsunterkünfte gelten die gleichen Regeln. Nicht geimpfte Kinder können vom Kita-Besuch ausgeschlossen werden, in anderen Fällen drohen Bußgelder. Für Menschen, die aus gesundheitlichen Gründen nicht geimpft werden können, gelten selbstverständlich Ausnahmen. 

Pocken und Polio wurden ausgerottet

„Vor Jahren waren Pocken und Polio Geißeln der Menschheit. Durch Impfen wurden sie ausgerottet“, sagte der stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Georg Nüßlein, in der Debatte. Die vorgesehene Impfpflicht sei ein Schritt zum Schutz der öffentlichen Gesundheit und damit ein wichtiges Gemeinschaftsgut. „Es ist geeignet, erforderlich und angemessen, was wir hier tun.“

Keine Zwangsimpfungen

Der CDU-Gesundheitspolitiker Rudolf Henke nannte es „eine ethische Verpflichtung, sich an der Masernimpfung zu beteiligen“. Er wies darauf hin, dass nach Angaben der Kassenärztlichen Vereinigungen knapp 74 Prozent der Kinder bis zum Alter von 24 Monaten rechtzeitig geimpft seien. „Das heißt im Umkehrschluss: Mehr als ein Viertel ist es nicht. Deswegen gibt es einen Handlungsbedarf.“ Es werde mit dem Gesetz aber auch definitiv keine Zwangsimpfung von Kindern oder sonstigen Personen geben.