Flüchtlingspakt ist im Interesse Deutschlands
Nach dem Migrationspakt verabschiedet die UN-Vollversammlung in New York den Globalen Pakt für Flüchtlinge. Der Pakt ist rechtlich nicht bindend, vielmehr stellt er eine freiwillige Selbstverpflichtung dar. Jürgen Hardt, außenpolitischer Sprecher der Unionsfraktion, erklärt im Video, was der Pakt regelt.
Der völkerrechtliche Schutz von Flüchtlingen ist in der Genfer Konvention von 1951 verbindlich festgeschrieben. Weltweit befinden sich derzeit knapp 70 Millionen Menschen auf der Flucht. Die meisten Flüchtlinge werden von armen Staaten aufgenommen, vor allem in Afrika und im Nahen Osten. Deshalb sei es nur fair, wenn alle Staaten dazu beitragen, die mit der Aufnahme von Flüchtlingen verbundenen Lasten zu schultern, unterstützt der entwicklungspolitische Sprecher der Unionsfraktion Volkmar Klein das Ziel des „Globalen Pakts für Flüchtlinge“.
Flüchtlingshilfe ist humanitär geboten
„Viele Flüchtlinge sind Binnenflüchtlinge, viele fliehen in die Nachbarstaaten ihrer Heimat. Die zahlreichen Flüchtlinge überfordern jedoch diese oft sehr armen Staaten“, betont Klein. So habe allein der Libanon eine Million syrische Flüchtlinge aufgenommen – bei sechs Millionen eigenen Einwohnern. "Den Flüchtlingen zu helfen, ist daher nicht nur humanitär geboten. Es ist auch im deutschen Interesse“, bekräftigt der Entwicklungspolitiker. So sorge Hilfe vor Ort dafür, dass sich die Menschen nicht auf den gefährlichen Weg nach Europa machten.
Infrastruktur in armen Aufnahmeländern stärken
Rund neun von zehn Flüchtlingen weltweit leben in besonders armen Ländern wie Uganda, Ruanda, dem Iran, dem Libanon oder Staaten in Mittelamerika. Mit dem Pakt soll ein Schwerpunkt auf die Entwicklungshilfe gelegt werden, etwa durch Stärkung der Infrastruktur in den Ländern, die besonders viele Flüchtlinge aufnehmen.
Klein verweist auf die Erfahrungen mit der Türkei: „Das Flüchtlingsabkommen mit der Türkei macht beispielhaft vor, wie gut eingesetzte Hilfe wirken kann: Syrische Flüchtlinge bleiben in der Region, wenn sie gut versorgt werden und wenn ihre Kinder mit Hilfe der EU z. B. Schulunterricht erhalten“
Rechtlich nicht bindend
Die Verhandlungen über den "Globalen Pakt für Flüchtlinge" laufen seit September 2016. Damals hatten die 193 UN-Mitgliedstaaten sich auf ihrem ersten Gipfel zum Thema dazu verpflichtet, den Umgang mit Flüchtlingen und Migranten besser zu regeln. Der Flüchtlingspakt formuliert politische Ziele, er ist aber rechtlich unverbindlich. Volkmar Klein resümiert: „Der Flüchtlingspakt ist eine gute Grundlage, um gegenüber anderen Staaten darauf hinzuwirken, mehr für die Flüchtlingshilfe zu leisten.“