Deutscher Pass? Grundwerte akzeptieren!
Bundestag ändert das Staatsangehörigkeitsrecht
Keine Einbürgerung von Polygamisten, Terrorkämpfern und Ausländern, die ihre Identität verschleiern. Bundestag beschließt Änderungen im Staatsangehörigkeitsgesetz.
Kein Pass für Terrorkämpfer
Es war ein wichtiges Anliegen der Union: Personen, die sich im Ausland an Kampfhandlungen einer terroristischen Vereinigung beteiligen, werden künftig den deutschen Pass verlieren, wenn sie neben der deutschen noch eine weitere Staatsangehörigkeit besitzen. Terrorkämpfern wird so der Weg zurück nach Deutschland versperrt, ein wichtiger Beitrag auch zu mehr öffentlicher Sicherheit in unserem Land.
Kein Pass für Paare in Mehrehe
„Wir wollen alles tun, um die Ausbildung von Parallelgesellschaften zu verhindern“, sagt Unionsfraktionsvize Thorsten Frei. Wer in Mehrehe in unserem Land leben will, hat offensichtlich nicht vor, sich den deutschen Lebensverhältnissen oder der hier geltenden gesellschaftlichen und rechtlichen Ordnung anzupassen. Dies ist aber elementare Voraussetzung für jede Einbürgerungsentscheidung. Personen, die in Mehrehe leben, können folglich nicht mehr Deutsche werden. „Dieser Schritt war überfällig“, konstatiert der innenpolitische Sprecher der Fraktion, Mathias Middelberg.
Ungeklärte Identitäten
Eigentlich ist es eine Selbstverständlichkeit: Eine Person kann nur eingebürgert werden, wenn ihre Identität und ihre Staatsangehörigkeit geklärt sind. Schließlich sind mit dem deutschen Pass grundlegende Rechte und Pflichten verbunden. Die Änderungen am Staatsangehörigkeitsgesetz stellen dies nun klar.
Philipp Amthor betont zum Thema Änderung des #Staatsangehörigkeit|sgesetzes: „Täuschen bei der #Einbürgerung ist kein Kavaliersdelikt!“ Des Weiteren ist ihm wichtig: „Die Handlungsfähigkeit dieser Koalition wird durch dieses Gesetz unterstrichen.“ pic.twitter.com/AUKKpMUNw9
— CDU/CSU (@cducsubt) 27. Juni 2019
Erschlichene Einbürgerungen
Konsequenzen hat man auch gezogen aus Berichten der Länder über erschlichene Einbürgerungen. Wenn nachgewiesen werden kann, dass die Einbürgerung nur durch Täuschung, Drohung oder Bestechung erwirkt wurde, kann diese künftig bis zum Ablauf von zehn Jahren, und damit doppelt so lange wie bisher, zurückgenommen werden.