Detlef Seif: Asylrecht ist kein Instrument einer allgemeinen Zuwanderung
Rede zur Änderung des Asylgesetzes
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion bekennt sich zum Recht auf Asyl, zu dem Schutz verfolgter Menschen. Aber andererseits setzen wir uns auch mit Nachdruck dafür ein, dass das Asylrecht nicht missbraucht wird. Viele Maßnahmen sind bereits auf den Weg gebracht, um Migration zu begrenzen, zu steuern, zu ordnen, und viele weitere Maßnahmen werden folgen.
Im Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD ist vorgesehen, dass weitere Staaten mit einer Anerkennungsquote von unter 5 Prozent zu sicheren Herkunftsländern bestimmt werden sollen. Im Jahr 2017 lag die Anerkennungsquote bei Asylbewerbern aus Georgien, Algerien, Marokko und Tunesien zwischen 0,6 Prozent und 4,1 Prozent. Von den rund 15 000 Menschen, die zu uns gekommen sind, haben nur rund 500 ein Bleiberecht erhalten; 14 500 haben den Asylantrag im Ergebnis zu Unrecht gestellt. Meine Damen und Herren, das können wir uns nicht leisten, das wollen wir uns nicht leisten. Asylrecht ist kein Instrument einer allgemeinen Zuwanderung.
(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der AfD und der FDP)
Als sicherer Herkunftsstaat kann ein Land nur eingestuft werden, wenn Rechtslage, Rechtsanwendung und allgemeine politische Verhältnisse den Schluss zulassen, wenn es gewährleistet erscheint, dass dort weder politische Verfolgung noch eine unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Bestrafung stattfinden.
Nach sorgfältiger Prüfung hat das Bundeskabinett am 18. Juli 2018 einen Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Einstufung als sichere Herkunftsländer beschlossen. Die Vertreter der Grünen und Linken argumentieren, dass diese Länder nicht sicher seien. So wird bezüglich der Maghreb-Staaten zutreffend vorgetragen, dass in Algerien, Marokko und Tunesien homosexuelle Handlungen unter Strafe stehen. In allen drei Ländern kann auch für besonders schwere Straftaten die Todesstrafe verhängt werden. Wer hieraus aber den Schluss zieht, dass die Einstufung als sicherer Herkunftsstaat nicht möglich sei, verkennt
(Luise Amtsberg [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Lesen Sie mal das Bundesverfassungsgerichtsurteil!)
– ich komme gleich zum Bundesverfassungsgericht –, dass die Verfolgung systematisch und systembedingt sein muss. Gerade das entspricht der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts. Wenn Sie sich einmal mit dem Urteil zu Ghana beschäftigen, dann werden Sie feststellen, dass sogar die Vollstreckung der Todesstrafe dort alleine nicht dagegenspricht, dass ein Land zum sicheren Herkunftsland eingestuft werden kann.
In den Maghreb-Ländern wird die Todesstrafe bei schwersten Taten zwar verhängt, aber seit vielen Jahren nicht vollstreckt. Homosexualität wird selten strafrechtlich verfolgt, erstrangig dann, wenn sie offen ausgelebt wird oder wenn es darum geht, die Gründung von Organisationen Homosexueller zu verhindern. Dies erfolgt nicht systematisch, zum Beispiel durch verdeckte oder flächendeckende Ermittlungen, sondern in Einzelfällen.
Die Einstufung als sicherer Herkunftsstaat – das wird gleich wieder falsch behauptet werden – führt einerseits zur Beschleunigung der Verfahren. Sie sendet ein klares Signal an die betroffenen Personen. Die Einstufung führt gerade nicht dazu – Sie werden da gleich wieder falsch argumentieren –, dass einem verfolgten Menschen kein Schutz mehr gewährt würde. Sie führt nicht dazu, dass Verfahrensrechte abgeschnitten werden; denn jeder Antrag wird individuell geprüft, jeder Antragsteller persönlich angehört. Hier kann er Tatsachen vorbringen, die belegen, dass ihm im Heimatland Verfolgung droht. Im gerichtlichen Eilverfahren genügt es, dass man die Verfolgungssituation schlüssig darlegt.
Grundsätzlich sind wir als Union mit dem Antrag der FDP sehr zufrieden.
(Dr. Stefan Ruppert [FDP]: Aber?)
Aber im Gegensatz zum Antrag der Bundesregierung sehen Sie keine Rechtsberatung für besonders empfindliche, empfindsame, sogenannte vulnerable Personen vor. Sie haben den Stichtag 10. Oktober genommen, der der Bundesregierung liegt drei Monate früher. In diesem Zeitraum könnte Missbrauch noch erfolgen. Aber ganz entscheidend ist – wir sind im Bundesrat doch schon einmal gegen die Wand gelaufen –: Wir müssen für dieses Vorhaben eine Mehrheit haben. Wir können hier keine Scheinanträge stellen. Die Mehrheit im Bundesrat ist zurzeit noch nicht sichergestellt.
(Michael Grosse-Brömer [CDU/CSU]: Sehr richtig!)
Das muss eruiert werden.
Wir hatten Sie gebeten, den Antrag zu schieben, um eventuell auch weitere Länder berücksichtigen zu können, die im Moment in der Prüfung sind. Die FDP hat das abgelehnt. Da bleibt uns heute nichts anderes übrig, als dem Beschlussvorschlag des zuständigen Innenausschusses zu entsprechen. Wir laden Sie aber gerne ein, bei dem Gesetzentwurf der Bundesregierung positiv mitzuwirken.
Vielen Dank.
(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)