"Das neue Jahr hat für die Union gut angefangen"
Verbesserungen bei der Organspende und Einstufung sicherer Herkunftsländer
In der ersten Sitzungswoche 2019 beraten die Abgeordneten im Bundestag unter anderem über Verbesserungen bei der Organspende und stimmen über die Einstufung Georgiens, Marokkos, Tunesiens und Algeriens als Sichere Herkunftsländer ab. Außerdem erinnert der Bundestag am Donnerstag mit einer Feierstunde an die Einführung des Frauenwahlrechts vor 100 Jahren.
Mit Schwung und Geschlossenheit in ein arbeitsreiches Jahr
"Das neue Jahr hat für die Union gut angefangen", man habe Geschlossenheit demonstriert und wolle nun weiter intensiv "für die berechtigten Anliegen der Bürgerinnen und Bürger und das Wohl unseres Landes arbeiten", sagte Unionsfraktionschef Ralph Brinkhaus zu Beginn der ersten Sitzungswoche im Jahr 2019. In seinem Bericht des Fraktionsvorsitzenden schreibt er: "Die Menschen haben die Erwartung an uns, dass wir uns um die bestehenden Probleme kümmern. Wohnen, innere und äußere Sicherheit, Verkehr und Mobilität, aber auch Migration und gute Pflege – das sind die Fragen, die ihnen am Herzen liegen. Wir wollen vor allem die Mitte der Gesellschaft und die Familien mit unserer Politik erreichen – das ist die beste Gewähr für einen guten Zusammenhalt in unserem Land. Gleichzeitig wollen wir bei den nicht wenigen Problemen in der Europa- und Außenpolitik Gutes bewirken – für Deutschland und Europa.
Verbesserungen bei der Organspende
Das Plenum am Donnerstag startet so auch mit dem für viele Menschen emotionalen Thema Organspende. Ab 10:30 Uhr berät der Bundestag über Verbesserungen bei der Organspende.
Denn trotz einer großen Bereitschaft, nach dem Tod als Organspender zur Verfügung zu stehen gibt es derzeit viel zu wenige Organspenden und lange Wartelisten für Spenderorgane. Deswegen soll die Zahl der freiwilligen Organspenden erhöht werden. Um dieses Ziel zu erreichen, hat das Bundeskabinett im Oktober 2018 den Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Transplantationsgesetzes beschlossen. Das Gesetz sieht unter anderem bundeseinheitliche Freistellungsregelungen für Transplantationsbeauftragte in Kliniken und neue Vergütungsregelung für Entnahmekrankenhäuser vor, um die strukturellen und finanziellen Voraussetzungen dort zu verbessern. Der Bundestag wird darüber am Donnerstag zum ersten Mal beraten.
Brexit-Übergangsgesetz
Mit dem sogenannten Brexit-Übergangsgesetz befassen sich die Parlamentarierer dann ab 12:50 Uhr.
Da das britische Unterhaus bereits am 15. Januar über den von der britischen Regierung mit der EU verhandelten Austrittsvertrag abstimmt, ist die Diskussionsgrundlage noch offen. "Wir sollten mit Klugheit auf die Entscheidungen im Vereinigen Königreich reagieren. Wir bedauern seinen Austritt aus der EU, wir bleiben aber den Briten partnerschaftlich verbunden", so Ralph Brinkhaus.
Nach diem vorliegenden Gesetzentwurf sind Bestimmungen im Bundesrecht, welche auf die Mitgliedschaft in der Europäischen Union Bezug nehmen, während des Übergangszeitraums so zu verstehen, dass auch das Vereinigte Königreich erfasst ist, sofern keine der in diesem Gesetzentwurf genannten Ausnahmen greift. Zudem soll eine Regelung zugunsten von britischen und von deutschen Staatsangehörigen getroffen werden, die vor Ablauf des Übergangszeitraums in Deutschland bzw. im Vereinigten Königreich einen Antrag auf Einbürgerung stellen. Sie könnten durch diese Regelung bei Einbürgerung in Deutschland bzw. Großbritannien vor Verlust der bisherigen Staatsbürgerschaft bewahrt werden.
Nach #Datenleak fordert Fraktionsvize Thorsten Frei die Früherkennung zu verbessern. Dabei müsse das #Cyberabwehrzentrum als zentrale Kooperationsplattform dienen. "Im ersten Halbjahr 2019 wird ein IT-Sicherheitsgesetz 2.0 vorgelegt" Außerdem wichtig: Strafvorschriften anpassen! pic.twitter.com/pmZ8cuvnyN
— CDU/CSU (@cducsubt) 15. Januar 2019
Friedensprozess zwischen Äthiopien und Eritrea würdigen
Mit einem gemeinsamen Antrag von Union und SPD sowie einer Beschlussempfehlung des federführenden Auswärtigen Ausschusses möchte die Koalition die im Juli 2018 zwischen Äthiopien und Eritrea unterzeichnete „Gemeinsame Erklärung von Frieden und Freundschaft zwischen Äthiopien und Eritrea“ würdigen. Denn damit wird einer der virulentesten Grenzkonflikte Afrikas potentiell beendet. Dieser historische und mutige Schritt bietet beiden Staaten neue weitreichende Entwicklungsmöglichkeiten. Der Friedens- und Freundschaftsvertrag ist ein wichtiger erster Schritt, um eine Aussöhnung zwischen Äthiopien und Eritrea zu erreichen. Die Koalition betont deshalb, dass eine Verständigung zwischen diesen beiden Ländern im besten Interesse der Bürgerinnen und Bürger beider Länder, der Region Ostafrika und der Weltgemeinschaft ist. Ein dauerhafter Friede zwischen Äthiopien und Eritrea bietet große Chancen für die politische und wirtschaftliche Entwicklung, für die Entwicklung der Zivilgesellschaft in beiden Ländern sowie für Stabilität und Kooperation in der gesamten Region. (Beratung im Plenum am Donnerstag ab 16:50 Uhr)
Mobilität in deutschen Städten erhalten
Am Donnerstagabend dann steht das dreizehnte Gesetz zur Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes zur Debatte. Dahinter steht ein Gesetzentwurf zur Umsetzung des Konzepts für saubere Luft in unseren Städten. Damit soll die individuelle Mobilität in deutschen Städten erhalten bleiben, Fahrverbote in Städten dagegen sollen verhindert werden. Außerdem wird mit dem Gesetzentwurf geregelt, dass Verkehrsverbote in Gebieten unverhältnismäßig sind, in denen der Stickstoffdioxidwert von 50 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft im Jahresmittel nicht überschritten wird. Daher stellt der Gesetzentwurf klar, dass der europarechtlich vorgegebene Luftqualitätsgrenzwert mit Hilfe der von der Bundesregierung bereits beschlossenen Maßnahmen auch ohne Fahrverbote eingehalten werden kann. Gleichwohl können die zuständigen Landesbehörden auch künftig Fahrverbote in Betracht ziehen, wenn trotz Anwendung aller anderen Maßnahmen die Grenzwerte nicht eingehalten werden.
Ebenfalls in erster Lesung beraten die Parlamentarier im Anschluss (Debatte ab ca. 20:20 Uhr) einen Gesetzentwurf, mit dem den Kommunen ein effektives Instrument für die Überwachung von immissionsbedingten Verkehrsbeschränkungen und Verkehrsverboten vor allem in besonders belasteten Städten an die Hand gegeben werden soll. Nach dem Gesetzentwurf des Bundeskabinetts sollen die nach Landesrecht zuständigen Behörden in die Lage versetzt werden, anlassbezogen die zu einem Kennzeichen im Zentralen Fahrzeugregister gespeicherten technischen Daten abzurufen und dadurch festzustellen, ob das entsprechende Fahrzeug zur Verkehrsteilnahme in einem Gebiet mit Verkehrsbeschränkungen oder Verkehrsverboten berechtigt ist. Die Unionsfraktion wird in den parlamentarischen Beratungen sehr darauf achten, dass nur verhältnismäßige Maßnahmen zur Kontrolle eingesetzt werden können.
Einstufung Georgiens und der Maghrebstaaten zu sicheren Herkunftsländern
Am Freitag ab 9 Uhr berät der Bundestag abschließend über das Gesetz zur Einstufung Georgiens, der Demokratischen Volksrepublik Algerien, des Königreichs Marokko und der Tunesischen Republik als sichere Herkunftsstaaten. Durch die Einstufung als sichere Herkunftsstaaten sollen Asylverfahren von Staatsangehörigen dieser Staaten schneller bearbeitet und ihr Aufenthalt in Deutschland schneller beendet werden können. Zugleich soll der Anreiz für eine Asylbeantragung aus nicht asylrelevanten Gründen reduziert werden. Asylbewerbern aus den mit diesem Gesetzentwurf neu bestimmten sicheren Herkunftsstaaten, die am Tag des Kabinettbeschlusses zu diesem Gesetz (18. Juli 2018) bereits mit Zustimmung der Ausländerbehörde in einem Beschäftigungsverhältnis stehen, soll die Weiterbeschäftigung ermöglicht werden. Davon umfasst sind auch alle in einem Beschäftigungsverhältnis ausgeübten Formen der Berufsausbildung.