Bundestag: Umfangreiche Maßnahmenpakete zum Bewältigen der Corona-Krise
Parlament will insbesondere Hilfen für Unternehmen, Selbstständige, Familien und Mieter beschließen
Die Sitzungswoche des Bundestags steht ganz im Zeichen eines Abmilderns der Corona-Krise.
Die Bewältigung der Pandemie bedeutet einen historischen Kraftakt für die Bevölkerung und Wirtschaft. Bundesregierung und Parlament setzen alle Kräfte dafür ein, um der Krise effizient, pragmatisch und schnellstmöglich entgegenzutreten. Dafür hat die Bundesregierung mehrere milliardenschwere Maßnahmenpakete auf den Weg gebracht. Sie sollen u.a. für Unternehmen und Selbstständige, Angehörige freier Berufe, Familien und Mieter die Auswirkungen der Corona-Krise abfedern. Die dafür notwendigen gesetzlichen Änderungen sollen in einem einzigartigen Kraftakt im Laufe dieser Woche von Bundestag und Bundesrat beraten und beschlossen werden. Die Maßnahmenpakete im Einzelnen:
600 Milliarden Euro zur Unterstützung mittlerer und großer Unternehmen
• Fonds für Eigenkapital- und Kreditmaßnahmen für Unternehmen: Dieser Wirtschaftsstabilisierungsfonds (WSF) soll Firmen in existenziellen Schieflagen helfen. Zum einen stellt die Bundesregierung einen Garantierahmen von 400 Milliarden Euro bereit, der es Unternehmen ermöglichen soll, sich am Kapitalmarkt leichter zu refinanzieren. Darüber hinaus sind 100 Milliarden Euro für direkte Maßnahmen zur Eigenkapitalstärkung von Unternehmen vorgesehen. Weitere 100 Milliarden Euro sollen für Sonderprogramme der staatlichen Bankengruppe KfW bereitstehen. Sofern direkte finanzielle Unterstützung geleistet wird, kann diese mit Bedingungen an das Unternehmen verknüpft werden.
Nachtragshaushalt in Zeiten von Corona
• Nachtragshaushalt: Um angesichts der großen Herausforderung für Wirtschaft und Gesellschaft alle notwendigen Maßnahmen durchführen und finanzieren zu können, soll ein Nachtragshaushalt beschlossen werden. Dieser dient u.a. dazu, Corona-bedingte Mehrausgaben von 55 Milliarden Euro und höhere Sozialausgaben von knapp 8 Milliarden Euro abzubilden, Soforthilfen für Selbstständige, Freiberufler und Kleinunternehmer in einer Gesamthöhe von bis zu 50 Milliarden Euro auf den Weg zu bringen und Zuschüsse zur Bekämpfung des Corona-Virus in Höhe von rund 3 Milliarden Euro bereitzustellen. Zur Finanzierung dieser Maßnahmen sollen neue Schulden von 156 Milliarden Euro aufgenommen werden. Normalerweise erlaubt die Schuldenbremse im Grundgesetz eine maximale Neuverschuldung von 0,35 Prozent des Bruttoinlandsprodukts. Für „außergewöhnliche Notsituationen“, wie eben die Corona-Krise, gilt aber eine Ausnahme.
Unternehmensfortführung trotz wirtschaftlicher Schwierigkeiten
• Aussetzung der Insolvenzantragspflicht: Normalerweise haben Unternehmen bei Zahlungsunfähigkeit bis zu drei Wochen Zeit, um eine Insolvenz zu beantragen. Diese Insolvenzantragspflicht wird bis zum 30. September 2020 ausgesetzt – Voraussetzung für die Aussetzung ist, dass der Insolvenzgrund auf die Pandemie zurückzuführen ist. Außerdem muss es Sanierungschancen geben. Ähnliche Regelungen gab es schon bei den Hochwasserkatastrophen 2002, 2013 und 2016.
Infektionsschutz: Einheitliches Handeln bei bundesweiten Epidemien
• Infektionsschutzgesetz: Damit bei bundesweiten Epidemien rasch und gezielt Maßnahmen zum Schutz der öffentlichen Gesundheit ergriffen werden können, soll der Bund im Epidemiefall weitgehende Kompetenzen übernehmen können: Das Bundesgesundheitsministerium soll etwa Schritte zur Sicherstellung der Versorgung mit Arzneimitteln oder zur Stärkung der personeller Ressourcen einleiten. Außerdem sollen ärztliche Untersuchungen bei Einreisen nach Deutschland angeordnet werden können.
Milliarden-Paket für Krankenhäuser
• Krankenhausentlastungsgesetz: Auch die Kliniken werden durch ein Milliardenpaket entlastet: Die Einrichtungen sollen für jedes Bett, das wegen der Verschiebung planbarer Operationen und Behandlungen zunächst frei bleibt, eine Tagespauschale erhalten. Auch für neu eingerichtete intensivmedizinische Betten mit Beatmungsgerät sollen die Kliniken finanzielle Unterstützung erhalten. Darüber hinaus wird die Verordnung zu Untergrenzen beim Pflegepersonal ausgesetzt und Reha-Einrichtungen dürfen auch Nicht-Corona-Patienten zur akutstationären Krankenhausversorgung aufnehmen. Ziel ist, die Pflegeeinrichtungen von Bürokratie zu entlasten und befristet finanziell zu unterstützen.
Erleichterter Zugang zu sozialer Sicherung und zum Einsatz und zur Absicherung sozialer Dienstleister sowie Hilfen insbes. für Mieter
• Sozialschutzpaket: Um soziale Härten aufgrund der Corona-Krise abzumildern, werden u. a. die Zugangsbeschränkungen für die Grundsicherung und die Sozialhilfe gelockert. So werden die notwendige Vermögensprüfung und die Überprüfung der Angemessenheit der Unterkunfts- und Heizungskosten ab dem 1. März für vier Monate deutlich vereinfacht.
• Weiter wird auf die vollständige Anrechnung des für freiwillige Tätigkeiten in systemrelevanten Bereichen erzielten Entgelts auf das Kurzarbeitergeld befristet verzichtet.
• Um die Probleme der Saisonarbeit insbes. in der Landwirtschaft zu mildern wird außerdem befristet die Zeitgrenze für geringfügige Beschäftigung in Form der kurzzeitigen Beschäftigung auf 5 Monate oder 115 Tage ausgeweitet.
• Schließlich erhalten soziale Dienstleister die Möglichkeit, in Abstimmung mit ihren Leistungsträgern konkrete Beiträge zur Bewältigung der Auswirkungen der Corona-Krise zu leisten. Im Gegenzug werden sie durch die Leistungsträger in ihrem Bestand bis zum 30. September gesichert.
• In das Arbeitszeitgesetz wird eine Verordnungsermächtigung eingefügt, damit in der Corona-Krise bundeseinheitliche Ausnahmeregelungen vom Arbeitszeitgesetz geschaffen werden können.
• Und: Um in der Corona-Krise Rentner aus dringend benötigten Berufen leichter zurückzuholen, wird die für sie geltende jährliche Hinzuverdienstgrenze von 6.300 Euro auf 44.590 Euro angehoben – diese Regelung wird bis zum Jahresende 2020 befristet.
• Zeitweise Erleichterungen gibt es auch für Mieter. Derzeit kann ein Vermieter das Mietverhältnis kündigen, wenn zwei Monate in Folge keine Miete gezahlt wird. Nun soll Mietern wegen Mietschulden aus dem Zeitraum vom 1. April bis 30. Juni 2020 nicht gekündigt werden dürfen, wenn sie glaubhaft machen können, dass die Pandemie ursächlich für die Nichtzahlung ist. Die Verpflichtung der Mieter zur Zahlung der Miete bleibt aber bestehen, sie muss nachgezahlt werden. Auch Belastungen aus Verbraucherdarlehensverträgen kann bis zum 30. Juni 2020 durch Stundung Rechnung getragen werden.
• Um Familien zu unterstützen, die durch die Corona-Krise Einkommenseinbußen erleiden, wird der Zugang zum Kinderzuschlag (maximal 185 Euro pro Monat) stark vereinfacht. Das Einkommen der Eltern wird nicht mehr für die vergangenen sechs Monate geprüft, es reicht der Einkommensbescheid des letzten Monats vor Antragstellung. Und es wird eine einmalige Verlängerung der Kinderzuschlagszahlung für die Bestandsfälle geben.
• Schließlich wird für den Fall behördlich angeordneter Kita- oder Schulschließungen nach InfektionsschutzG für Sorgeberechtigte, die die Betreuung ihrer Kinder selbst übernehmen müssen, weil keine anderweitige zumutbare Betreuung möglich ist, eine Entschädigungsregelung in das Infektionsschutzgesetz aufgenommen. Die Entschädigung wird 67 Prozent des dem erwerbstätigen Sorgeberechtigen entstandenen Verdienstausfalls für längstens sechs Wochen betragen
Geordnete Strafprozesse trotz Pandemie ermöglichen
• Justiz: Damit wegen der Corona-Krise keine Strafprozesse platzen, können sie pandemiebedingt länger als bisher unterbrochen werden. Derzeit können Verhandlungen maximal drei Wochen lang ausgesetzt werden, künftig jedoch gelten zwei Monate und zehn Tage.
50 Mrd. Euro für Selbstständige, Freiberufler und Kleinunternehmer
Bereits vom Kabinett verabschiedet wurden wichtige Soforthilfen: Als unbürokratische und rasche Hilfsleistung für Selbstständige, Freiberufler und kleinere Unternehmen soll es – bei bis zu fünf Beschäftigten – eine Einmalzahlung von bis zu 9.000 Euro geben – bei bis zu zehn Beschäftigten erhöht sich die Unterstützung auf bis zu 15.000 Euro. Das Ziel ist, mit dem Zuschuss die wirtschaftliche Existenz zu sichern und akute Liquiditätsengpässe aufgrund laufender Betriebsausgaben wie Pacht- oder Darlehenskosten und Leasingraten zu überbrücken. Mit diesem Beschluss soll über eine bundesweit einheitliche Regelung Planungssicherheit für diese Zielgruppe erreicht werden.
Kurzarbeitergeld & Steuerstundungen
Diese umfassenden Maßnahmenpakete, die nun auf den Weg gebracht werden, stellen einen weiteren wichtigen Meilenstein zur Bewältigung der Corona-Krise dar. Mit den deutlich erweiterten Regelungen zum Kurzarbeitergeld und den Steuerstundungen für Unternehmen haben Bundesregierung und Parlament bereits in den vergangenen Tagen erhebliche Schritte zum Schutz von Arbeitsplätzen und zur Entlastung der Wirtschaft auf den Weg gebracht.