Arbeitsschutzkontrollgesetz wird neu geregelt
Effektives Instrument zur Kontrolle der Schlachthöfe
Das Arbeitsschutzkontrollgesetz ist unter Dach und Fach. Werkverträge und Leiharbeit im Kerngeschäft der Fleischindustrie sind künftig verboten. Es war ein langes parlamentarisches Ringen. Aber das Ergebnis kann sich sehen lassen.
„Heute ist ein guter Tag für viele Beschäftigte in der Fleischindustrie“, betont der Unions-Fraktionsvorsitzende Ralph Brinkhaus. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion habe maßgeblich dazu beigetragen, den inakzeptablen Arbeits-, Unterkunfts- und Lebensbedingungen, die in Teilen der Fleischindustrie bestehen, ein Ende zu setzen. Mit einem Verbot von Werkverträgen und Leiharbeit im Kerngeschäft der Fleischindustrie, mit einer verstärkten Kontrolldichte und mit den Bestimmungen zur Unterbringung in Gemeinschaftsunterkünften gebe es nun klare Rahmenbedingungen. Die Länder würden nun über ein noch effektiveres Instrumentarium verfügen, mit dem sie die Zustände in den deutschen Schlachthöfen staatlich kontrollieren und bei Verstößen ahnden können: „Wir finden uns nicht damit ab, wenn Selbstverpflichtungen der Branche nicht umgesetzt und unternehmerische Freiheit systematisch zum Nachteil von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern ausgenutzt werden.“
Werkvertragsarbeiter bekommen feste Arbeitsverträge
Werkvertragsarbeiter werden zum Jahreswechsel feste Arbeitsverträge bekommen. „Jetzt geht es auch darum, diese Menschen und ihre Familien, die bislang zu oft neben uns gelebt haben, in unsere Gemeinschaft zu integrieren. Wir müssen ein neues Miteinander organisieren. Dies schaffen wir nur, wenn dabei Bund, Land, Kreis und Kommunen eng zusammenarbeiten“, hebt der Fraktionsvorsitzende hervor.
"Fleischer um die Ecke" und mittelständische Handwerksbetriebe fallen nicht unter das Gesetz
In den parlamentarischen Beratungen konnte die CDU/CSU-Bundestagsfraktion für diejenigen, die ihr Unternehmen verantwortungsvoll führen, deutliche Verbesserungen erreichen. „Besonders wichtig waren mir dabei der Fleischer um die Ecke und mittelständische Handwerksbetriebe in der Fleischverarbeitung“, betont Brinkhaus. Metzgereien, auch solche, die mit Filialen die Versorgung auf dem flachen Land sicherstellen, fallen jetzt in den allermeisten Fällen nicht unter das Gesetz. Betriebe in der Fleischverarbeitung, die aufgrund von saisonbedingten Auftragsspitzen in besonderer Weise auf Flexibilität beim Arbeitseinsatz angewiesen sind, können - anders als die Schlachthöfe – in Spitzenzeiten zum Beispiel auf Zeitarbeit zurückgreifen, wenn dies tarifvertraglich vereinbart ist.
Der Bundestag stimmte dem Gesetzentwurf mit einer breiten Mehrheit von 473 Abgeordneten zu.