Alexander Hoffmann: Der Begriff des Verunglimpfens ist seit Beginn an im StGB verwendet und über die Jahre ausreichend definiert
Rede zur Änderung des Änderung des Strafgesetzbuches – Strafrechtlicher Schutz bei Verunglimpfung der Europäischen Union und ihrer Symbole
Der vorliegende Gesetzentwurf besteht aus zwei Bausteinen:
Zum einen stellen wir es unter Strafe, wenn jemand die Flagge eines ausländischen Staates zerstört oder beschädigt und dadurch verunglimpft.
Wir alle haben die Bilder im Kopf von der Verbrennung der israelischen Flagge am Brandenburger Tor im vorletzten Jahr. Genau das wollen wir unterbinden, solche Bilder darf es aus Deutschland nicht geben.
Führen wir uns diese heute nochmals vor Augen, dann merken wir, dass mit diesen Bildern falsche Botschaften übermittelt und schädliche Emotionen erweckt werden können, zumal solche Bilder in der digitalen Welt immer entsprechend inszeniert und in Szene gesetzt werden können.
Uns allen ist die drohende Konsequenz sofort klar: Die diplomatischen Beziehungen Deutschlands können nachhaltig und unwiederbringlich geschädigt werden.
Genau deshalb haben wir in diesem Haus einen so breiten Konsens, was die Notwendigkeit dieses ersten Bausteins angeht.
Ich frage Sie aber, liebe Kolleginnen und Kollegen, warum all diese Überlegungen dann nicht auch für die Europäische Union gelten sollen, zumal in einer Zeit, in der sich die EU Anfeindungen gegenüber sieht in einem noch nie dagewesenem Ausmaß. Denn im zweiten Baustein dieses Gesetzentwurfs wollen wir die Verunglimpfung der Europäischen Flagge oder Hymne unter Strafe stellen. Denn auch dort können Bilder erzeugt werden, welche die diplomatischen Beziehungen erheblich gefährden können, zumal gerade die diplomatischen Beziehungen die Existenzgrundlage der Europäischen Union sind.
Deshalb bin ich sehr verwundert, dass die Opposition gerade das hier nicht schützen will. Dabei sind ihre Argumente nicht stichhaltig. Im Ausschuss wurde dargelegt, dass nicht klar sei, wann die Flagge oder die Hymne verunglimpft würden. Ich kann das nur als vorgeschobenes Argument einstufen. Denn der Begriff des Verunglimpfens ist seit Beginn an im StGB verwendet, und die Rechtsprechung hat ihn über die Jahre ausreichend definiert.
Dass die AfD heute hier wieder ihren Feldzug gegen die Europäische Union zelebriert, das war klar. Ich kann nur den Rest der Opposition auffordern, sich mit solchen durchsichtigen Manövern nicht gemein zu machen. Alleine der Umstand, dass und wie heftig die AfD die Europäische Union bekämpft, zeigt, wie sehr sie uns am Herzen liegen müsste.
Daher bitte ich um Ihre Zustimmung.