Faktencheck: UN-Migrationspakt
Seit Wochen sind Falschmeldungen zum UN-Migrationspakt im Umlauf, der am 10./11. Dezember in Marokko unterzeichnet wurde. Die große Koalition hatte zuvor einen Antrag für das internationale Abkommen in den Bundestag eingebracht.
Im Antrag heißt es, dass der Pakt (GCM) "im deutschen Interesse" liege, zugleich wird aber auch klargestellt: "Die nationale Souveränität Deutschlands steht nicht zur Disposition."
Der GCM soll als politisches – rechtlich ausdrücklich unverbindliches – Rahmendokument eine umfassende globale Zusammenarbeit von Herkunfts-, Transit- und Zielländern bei der Steuerung von Migrationsprozessen fördern. Dieses Dokument ist Baustein einer umfassenden Migrationspolitik und zielt darauf ab, dass alle internationalen Partner zusammen eine größere Verantwortung beim Umgang mit Migration übernehmen.
Was genau geregelt wird, welche Behauptungen über den Pakt stimmen, und welche nicht, das klärt unser Faktencheck:
Faktencheck
- Was ist der UN-Migrationspakt?
Es handelt sich um ein politisches Dokument, das sich mit der Frage befasst, wie man illegale Migration verhindern und legale Migration besser steuern und ordnen kann.
- Entstehen aus dem UN-Migrationspakt neue Pflichten für Deutschland?
Nein. Der Pakt ist kein völkerrechtlicher Vertrag. Seine politischen Vorgaben erfüllt Deutschland bereits weitgehend bzw. geht mit seinen nationalen Standards darüber hinaus. Der Pakt steht auch im Einklang mit den Zielen, die CDU und CSU im Koalitionsvertrag durchgesetzt haben.
- Was ist dann der Nutzen des UN-Migrationspakts?
Der UN-Migrationspakt stärkt im Bereich der weltweiten Migration die internationale regelbasierte Ordnung. Das ist ein zentrales Interesse unseres Landes, das mehr als andere auf die internationale Zusammenarbeit angewiesen ist. Die Ablehnung einer solchen Ordnung durch US-Präsident Trump ist auch der Grund dafür, dass die US-Regierung den UN-Migrationspakt nicht mitträgt.
- Hilft der UN-Migrationspakt auch bei einer gerechteren Lastenverteilung?
Ja, indem er möglichst viele Länder politisch einbindet, damit sie einen größeren Beitrag zur Reduzierung der illegalen Migration und bei der Bekämpfung von Fluchtursachen leisten.
- Wird das Recht der Staaten eingeschränkt, ihre Zuwanderungspolitik zu regeln und ihre Grenzen effektiv zu schützen?
Nein, ganz im Gegenteil. Im Pakt werden diese Rechte der Staaten bekräftigt. Allerdings sollen Schlepperbanden und der Menschenhandel auch grenzüberschreitend bekämpft werden, was ebenfalls im Interesse Deutschlands liegt. Auch soll die Kontrolle an den nationalen Grenzen besser koordiniert werden, um illegale Migration zu verhindern.
- Welche Ziele waren der unionsgeführten Bundesregierung bei den Verhandlungen zum UN-Migrationspakt besonders wichtig?
Eine klare Trennung zwischen legaler und illegaler Migration.
Des weitern: Die Förderung bereits bestehender Wege gut gesteuerter legaler Migration, ohne die Verpflichtung einer Ausweitung der Zuwanderungsmöglichkeiten.
Plus: Die Bekräftigung der Rückübernahmeverpflichtung von Herkunftsländern.
- Stimmt es, dass der UN-Migrationspakt dazu führen kann, dass Deutschland bis 2035 jährlich zwei Millionen Menschen aufnehmen soll?
Nein. Der UN-Migrationspakt enthält keine Verpflichtung zur Aufnahme von Migranten.
- Stimmt es, dass der UN-Migrationspakt sichere, geordnete und reguläre Migration stärken soll – also zum Beispiel legale Einreisen für Arbeitszwecke?
Ja. Eines der rechtlich nicht bindenden Ziele besteht darin, Arbeitskräftemobilität zu erleichtern, aber nur im Einklang mit den politischen und wirtschaftlichen Interessen des Ziellandes. Dies werden CDU und CSU auch im geplanten Fachkräfteeinwanderungsgesetzes durchsetzen.
- Sieht der UN-Migrationspakt vor, dass Migranten Zugang zu Grundleistungen erhalten sollen?
Ja. Es ist im deutschen Interesse, dass mögliche Transitländer Migranten menschenwürdig behandeln. Auch bei Arbeitsmigranten sollen die Prinzipien der Menschenwürde geachtet werden. In Deutschland gilt diese Verpflichtung bereits aufgrund unseres Grundgesetzes. Darüber hinaus gehende Sozialleistungen in Deutschland werden aus dem UN-Migrationspakt nicht begründet.
- Stimmt es, dass durch den UN-Migrationspakt Einschränkungen der Meinungsfreiheit drohen?
Nein, denn die beteiligten Staaten werden aufgefordert, im Einklang mit dem Völkerrecht das Recht der freien Meinungsäußerung zu schützen. Sie sollen allerdings auch einen offenen und auf nachweisbaren Fakten beruhenden öffentlichen Diskurs fördern. Eine Strafverfolgung als mögliche Maßnahme wird nur für Gewalt- und Hassstraftaten genannt. Dies entspricht der deutschen Rechtslage gegen Volksverhetzung oder Hasskriminalität.