Qualität der Kindertagesbetreuung verbessern
3 Fragen an Marcus Weinberg zum Thema "Bessere Kitas"
Das Bundeskabinett hat das "Gute-Kita-Gesetz" auf den Weg gebracht. Darin sichert der Bund den Ländern 5,5 Milliarden Euro bis zum Jahr 2022 zu, um die Qualität in der in der Kindertagesbetreuung zu verbessern. Marcus Weinberg, familienpolitischer Sprecher der Unionsfraktion, macht im Kurzinterview deutlich, dass der Fokus nicht auf der Senkung der Kita-Gebühren liegen dürfe. Vielmehr müsse der Ausbau und die Förderung der Qualität der Kindertagesbetreuung im Vordergrund stehen.
Herr Weinberg, was ist das von Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey so genannte "Gute-Kita-Gesetz"?
Marcus Weinberg: Mit diesem Gesetz wollen wir die Qualität in der Kindertagesbetreuung verbessern. Es ist vorgesehen, dass der Bund die Ländern dafür mit 5,5 Milliarden Euro unterstützt. Im Fokus des Qualitätsausbaus sollen insbesondere ein bedarfsgerechtes Angebot, ein guter Fachkraft-Kind-Schlüssel und die Gewinnung und Sicherung qualifizierter Fachkräfte stehen. Zudem sollen Elternbeiträge künftig sozial gestaffelt werden. Als Kriterien für diese Staffelung werden insbesondere Einkommen der Eltern, die Anzahl der kindergeldberechtigten Kinder in der Familie und die tägliche Betreuungszeit berücksichtigt. Familien mit kleinen Einkommen sollen von der Beitragspflicht befreit werden.
Wo hakt es noch im Gesetzentwurf?
Die Union wird in den parlamentarischen Beratungen darauf achten, dass die Priorität nicht auf der Senkung der Kita-Gebühren liegt. Im Vordergrund muss der Ausbau und die Förderung der Qualität der Kindertagesbetreuung stehen. Länder werden ihre Kita-Gebühren zwar auch mit Mitteln des Bundes senken können, aber hierbei kommt es uns auf die soziale Staffelung an. So dürfen Bezieher von Sozialleistungen nicht gezwungen sein, mit diesen Leistungen die Kita-Gebühren zu zahlen. Entscheidend für die Union ist, dass die Landesregierungen den Wählern nicht mit Hilfe des Bundes Beitragsfreiheit für alle versprechen und dann die Qualitätsentwicklung in der Kindertagesbetreuung entgegen den Wünschen auch der Eltern und Experten auf der Strecke bleibt.
Zudem soll der Bund den Bundesländern 5,5 Milliarden Euro über die Umsatzsteuerverteilung zur Verfügung stellen. Die derzeit angedachte Umsatzsteuerverteilung werden wir im parlamentarischen Verfahren noch einmal genau unter die Lupe nehmen. Denn im Rahmen der Umsatzsteuerverteilung besteht nicht nur der Nachteil, dass der Bund keine Überprüfungsmöglichkeiten hat, wie und ob die Bundesmittel für Qualitätsmaßnahmen auch eingesetzt werden. Vielmehr ist diese Art der Mittelverteilung auch - anders als beispielsweise bei den Investitionsprogrammen zum Kinderbetreuungsausbau - ungerecht. Denn bei der Umsatzsteuerverteilung richtet sich die Verteilung nach der Bevölkerungszahl und nicht nach der Zahl der Kinder im Alter bis (beispielsweise) 6 Jahren.
Was soll darüber hinaus noch passieren?
Der Schwerpunkt in dieser Legislaturperiode ist ganz klar die Verbesserung der Qualität in der Kindertagesbetreuung. Dazu gehören dann auch Maßnahmen, damit sich mehr Menschen für den Beruf der Erzieherin bzw. des Erziehers entscheiden. Hier gilt es, in den kommenden Monaten die richtigen Weichen zu stellen. Aber auch der Kinderbetreuungsausbau wird weiter vorangehen. Dafür hat der Bund unter der Regierungsverantwortung von CDU und CSU Ende der letzten Legislaturperiode noch das vierte Investitionspaket „Kinderbetreuungsfinanzierung 2017 – 2020“ auf den Weg gebracht. Hierzu werden mittels einer gemeinsame Finanzierung der Investitionskosten von Bund und Ländern für 100.000 zusätzliche Plätze für Kinder bis zum Schuleintritt geschaffen. Weitere 1,126 Milliarden Euro werden dafür vom Bund zur Verfügung gestellt. Darüber hinaus haben wir uns im Koalitionsvertrag darauf verständigt, die Bundesprogramme im Bereich Kinderbetreuung, wie beispielsweise Sprachkitas, KitaPlus, Betriebliche Kinderbetreuung und Kindertagespflege fortgeführt und weiterentwickelt werden.