Wärmeplanungsgesetz wird Kommunen überfordern
Ampel handelt realitätsfern und ideologisch
Die Ampel-Regierung beschließt am heutigen Freitag im Bundestag das Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze. Dazu erklären der bau- und wohnungspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Jan-Marco Luczak, sowie der im Bauausschuss zuständige Berichterstatter Michael Kießling:
Jan-Marco Luczak: „Die kommunale Wärmeplanung kann ein wichtiger Beitrag für die Wärmewende und Klimaneutralität 2045 sein. Die Ampel hat das Wärmeplanungsgesetz aber leider viel zu spät auf den Weg gebracht und vor allem nicht ordentlich mit dem Heizungsgesetz verzahnt. Dass die Koalition das Heizungsgesetz in dem auch vom Bundesverfassungsgericht kritisierten Hauruck-Verfahren durch den Bundestag gepeitscht hat, rächt sich jetzt. Hier wurde der zweite Schritt vor dem ersten gemacht – denn das Wärmeplanungsgesetz ist zentraler Bezugspunkt für die aus dem Heizungsgesetz folgenden Pflichten: Erst wenn eine Wärmeplanung vorliegt bzw. vorliegen muss, wird das Heizungsgesetz scharf gestellt und muss eine GEG-konforme Heizung eingebaut werden. Genau deshalb wäre eine synchrone und parallele Beratung im Parlament zwingend notwendig gewesen. Das war ein schwerer strategischer Fehler der Ampel, der für viel Verunsicherung sorgt.
Denn Eigentümer müssen wissen, ob ihre Häuser etwa an Fernwärme oder an ein Wasserstoffnetz angeschlossen werden. Nur dann können sie mit Blick auf die Verpflichtungen nach dem Heizungsgesetz eine fundierte Entscheidung treffen, ob und wie sie energetisch modernisieren oder zum Beispiel eine Wärmepumpe einbauen müssen.
Bis heute ist unklar, welche konkrete Unterstützung die Menschen beim Heizungstausch bekommen werden. Anders als von der Ampel versprochen, liegt ein detailliertes Förderkonzept immer noch nicht vor. Die soziale Flanke der Heizwende ist offen und ungeklärt. Das ist mit Blick auf die quälende und viele Menschen verunsichernde Debatte der letzten Monate völlig unangemessen.“
Michael Kießling: „Mit dem Wärmeplanungsgesetz zeigen die Ampelfraktionen, dass sie aus ihren bisherigen Fehlern rund um das Heizungsgesetz und dem damit verbundenen Vertrauensverlust nichts gelernt haben. Zahlreiche Fragen bleiben auch nach Abschluss des Gesetzes weiterhin unbeantwortet. So belastet das Gesetz insbesondere Kommunen in unverantwortlicher Weise mit Kosten, über deren Höhe und Finanzierung bis heute keine Klarheit besteht. Das gilt auch für die im Gesetz festgelegten Fristen für die Wärmeplanung bis Mitte 2026 bzw. 2028, die einige Kommunen aufgrund fehlender personeller Kapazitäten überfordern werden. Damit offenbart sich nicht nur der Realitätsverlust der Ampel-Koalition, sondern auch deren Respektlosigkeit gegenüber denen, die am Schluss für die Umsetzung des Gesetzes verantwortlich sind – und zwar Länder und Kommunen.“
Hintergrund:
Der Entschließungsantrag der CDU/CSU-Bundestagsfraktion zu dem Gesetz kann hier abgerufen werden: https://dserver.bundestag.de/btd/20/093/2009350.pdf