Wärmeplanung wird große Herausforderung für Kommunen
Gut gemeint ist nicht zwingend gut gemacht
Der Deutsche Bundestag berät am heutigen Freitag in erster Lesung das Gesetz zur kommunalen Wärmeplanung. Dazu erklärt der Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft Kommunalpolitik der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, André Berghegger:
„Die Wärmeplanung an sich ist vom Grundsatz her ein sinnvoller Ansatz, die Wärmeversorgung nachhaltig auszurichten. Zielführend ist auch, wenn die Kommunen diese Aufgabe letztendlich übernehmen.
Von der Ampel wurde aber die falsche Reihenfolge gewählt. Eine verlässliche Wärmeplanung hätte vor dem Heizungsgesetz verabschiedet werden müssen. Nun ist die Eile groß! Der Drang der Bundesregierung zu Vorabfestlegungen legt der kommunalen Planungshoheit unnötig Fesseln an. Die kurze Fristsetzung erschwert die Umsetzung des Vorhabens. Viele Kommunen werden die Aufgabe mit eigenem Personal nicht stemmen können.
Zusätzlich ist die Finanzierung nicht abschließend geklärt. Die Bundesregierung bestellt mal wieder und lässt die Rechnung an andere schicken. Leidtragende dieser Politik zulasten Dritter sind wieder die Kommunen und die Bürgerinnen und Bürger. Sie müssen mit steigenden Kosten für die Wärmeversorgung rechnen und mit steigenden Hebesätzen auf die kommunalen Realsteuern, wenn die Kommunen ihre Ausgaben zur Erstellung und Fortschreibung der Wärmeplanung nicht anderweitig kompensiert bekommen. Kommunen und Länder müssen stärker in das Verfahren eingebunden werden.
Ansonsten bestätigt auch das Vorhaben der Wärmeplanung, dass das Ergebnis von gut gemeint nicht zwingend gut gemacht sein muss.“