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Weniger Antibiotika in der Tierhaltung
(Quelle: picture alliance/ dpa)

Tierhaltung muss in Deutschland eine Zukunft haben

Neues Tierschutzgesetz schafft zusätzliche Bürokratie, aber keinen Nutzen

Im Deutschen Bundestag fand am Montagabend eine Sachverständigenanhörung zur Novelle des Tierschutzgesetzes statt. Dazu erklären der agrarpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Albert Stegemann, und die zuständige Berichterstatterin Astrid Damerow: 

Stegemann: „Der Gesetzentwurf führt in dieser Form nur dazu, dass die Tierhaltung in Deutschland sukzessive abgeschafft wird. Das scheint auch das vorrangige Ziel von Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir zu sein. Ein effektiver und zielführender Tierschutz funktioniert im EU-Binnenmarkt aber nur in einem gemeinsamen Rechtsrahmen. Der Gesetzentwurf ist daher praxisfern und handwerklich besonders schlecht gemacht. Das zeigten die Äußerungen der Sachverständigen deutlich.“

Damerow: „Eine Überarbeitung unseres sehr guten Tierschutzgesetzes muss einen spürbaren Mehrwert für das Wohl unserer Heim-, Wild- und Nutztiere haben. Der aktuelle Entwurf indes schafft nicht nur unverhältnismäßig viel Bürokratie und Rechtsunsicherheiten, sondern ist auch von Misstrauen gegenüber den vielen tausend verantwortungsvollen Tierhalterinnen und Tierhaltern im Land geprägt. Die Regelungen sind bestenfalls gut gemeint, oft aber praxisfern und führen nicht zu mehr Tierschutz. Maßnahmen zum Beispiel im Bereich des sogenannten Qualzuchtparagrafen führen letztlich sogar zu mehr Tierleid, anstatt es zu verhindern. Nach der Anhörung der Sachverständigen sehen wir uns in unserer ablehnenden Haltung gegenüber diesem mangelhaften Gesetzentwurf bestätigt.“