Thomas Cook-Kunden entschädigen – Fehler des Bundesjustizministeriums korrigieren
Neuregelungen im Pauschalreiserecht müssen unabhängig vom konkreten Fall zeitnah erfolgen
Die Bundesregierung wird die von der Insolvenz betroffenen Thomas Cook-Kunden entschädigen. Das hat das Bundeskabinett heute beschlossen. Hierzu erklären der stellvertretende rechts- und verbraucherpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Dr. Jan-Marco Luczak und der zuständige Berichterstatter für den zivilrechtlichen Verbraucherschutz Sebastian Steineke:
„Die Union fordert seit Wochen eine Lösung für die betroffenen Thomas Cook-Kunden. Durch die nachlässige Umsetzung der Pauschalreise-Richtlinie durch den seinerzeitigen Justizminister Heiko Maas (SPD) stehen staatshaftungsrechtliche Ansprüche im Raum. Fehler des Justizministeriums dürfen aber nicht zu Lasten der vielen Betroffenen gehen. Deswegen haben wir jetzt den Weg frei gemacht für eine pragmatische Lösung.
Auf die rechtlichen Risiken hatten wir bereits mehrfach hingewiesen. Damit sich solche Fehler nicht wiederholen, brauchen wir schnellstmöglich rechtssichere Neuregelungen im Pauschalreiserecht. Hierzu haben wir vor einiger Zeit eine fraktionsinterne Arbeitsgruppe gebildet, die eigene Vorschläge dazu vorbereitet.“