Lagebild "Geschlechtsspezifisch gegen Frauen gerichtete Straftaten 2023“ ist Bankrotterklärung der Ampelregierung
Gesetzgeber muss Frauen besser schützen
Die Bundesinnenministerin und die Bundesfamilienministerin haben zusammen mit dem Vizepräsidenten des Bundeskriminalamts, Michael Kretschmer, das Lagebild "Geschlechtsspezifisch gegen Frauen gerichtete Straftaten 2023“ vorgestellt. Dazu erklärt der rechtspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Günter Krings:
„Das Lagebild ‚Geschlechtsspezifisch gegen Frauen gerichtete Straftaten 2023‘ ist eine Bankrotterklärung der Ampel-Regierung. Es ist erschütternd, dass laut diesem Lagebild die Gewalt gegen Frauen in Deutschland weiter stark zunimmt, die Bundesregierung dagegen aber über drei Jahre lang untätig geblieben ist. Die erschreckenden Zahlen, die überwiegend aus der Polizeilichen Kriminalitätsstatistik stammen, sind schon länger bekannt. Wenn die Bundesinnenministerin wieder einmal nur erklärt, dass sie sich Gewalt gegen Frauen entschieden entgegenstelle und lediglich beschreibt, welche Maßnahmen man dazu bräuchte, dann sind solche floskelhaften Erklärungen in ihrer Hilflosigkeit nicht zu überbieten. Warum hat die Ampel hierzu bislang im Bundestag nichts Greifbares beschlossen? Warum hat die Bundesregierung bis heute nicht einmal einen entsprechenden Gesetzentwurf auf den Weg gebracht? Nicht durch Worte, sondern durch Gesetze müssen wir Frauen dringend besser schützen.
Als Unionsfraktion haben wir daher bereits im Sommer den Gesetzentwurf zur Änderung des Strafgesetzbuches und weiterer Gesetze in den Bundestag eingebracht. Er beinhaltet eine Verbesserung des Opferschutzes, insbesondere für Frauen und verletzliche Personen. Darin bieten wir einen wichtigen Lösungsbeitrag für die zunehmende Gewalt gegen Frauen. Neben härteren Strafen sieht der Gesetzentwurf unter anderem die Einführung der elektronischen Aufenthaltsüberwachung (sog. Fußfessel) vor. So können wir Täter effektiv überwachen und Opfer besser sowie wirksamer schützen. Mit unserem Gesetzentwurf könnten künftig Tötungen von Frauen auch leichter als Mord eingestuft werden, da wir das Merkmal ‚unter Ausnutzung der körperlichen Überlegenheit‘ - beim Mord, bei gefährlicher Körperverletzung und Raub einführen wollen und damit insbesondere Frauen schützen.“