Steuerliche Forschungsförderung bringt Innovationsschub
Gesetzesentwurf des Finanzministeriums geht in die richtige Richtung
Das Bundesfinanzministerium hat einen Vorschlag für ein Gesetz zur Einführung einer steuerlichen Forschungsförderung in Deutschland erarbeitet. Hierzu erklären der bildungs- und forschungspolitische Sprecher der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag, Albert Rupprecht, und der zuständige Berichterstatter, Norbert Altenkamp:
Albert Rupprecht: „Wir haben lange auf den Gesetzentwurf hingewirkt und es ist gut, dass jetzt Bewegung in das Thema kommt. Die Grundrichtung stimmt, jedoch werden wir im parlamentarischen Verfahren den Entwurf genau prüfen. Wichtig ist, dass die Auftragsforschung enthalten ist, denn die bringt besonders für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) einen Innovationsschub, weil diese selber oft über keine größeren Forschungskapazitäten verfügen. Zudem muss die steuerliche Forschungsförderung die bewährte Projektförderung ergänzen. Jetzt kommt es darauf an, dass der Gesetzentwurf schnell vom Kabinett beschossen und dem Parlament zugeleitet wird. Wir wollen eine zügige Verabschiedung des Gesetzes, um der sich abschwächenden Konjunktur mit einem Innovationsschub entgegenzuwirken.“
Norbert Altenkamp: „Der lang erwartete Gesetzentwurf zur steuerlichen Forschungsförderung ist ein Meilenstein nach über 30 Jahren Diskussion über das Thema. Er ist ein wichtiges Signal für unseren Innovationsstandort und für unsere forschenden Unternehmen, denn sie erhalten künftig 25 Prozent der Kosten für das Forschungspersonal als Forschungszulage.
Neben der Projektförderung ist die steuerliche Forschungsförderung die ideale Ergänzung, um die Innovationskraft unserer Unternehmen noch deutlicher zu stärken. Sie wird besonders Mittelständler und kleinere Betriebe anspornen, neue Forschungsprojekte durchzuführen oder überhaupt erst in die Forschung einzusteigen. Sie können damit künftig noch schneller und flexibler auf neue Fragestellungen reagieren und mit anderen Unternehmen oder Forschungsinstituten noch besser zusammenarbeiten.
Das Modell des Bundesfinanzministeriums geht in die richtige Richtung und bezieht auch die Auftragsforschung mit ein – dafür hat sich die CDU/CSU-Bundestagsfraktion besonders eingesetzt. Kritisch ist zu sehen, dass das Gesetz zunächst auf vier Jahre begrenzt werden soll. Auch über einige andere Punkte der Ausgestaltung müssen wir noch diskutieren. Wichtig ist, dass wir das Gesetz nun so schnell wie möglich im Bundestag beraten, damit es wie geplant am 1. Januar 2020 in Kraft tritt.“