Religionsfreiheit ist fundamentales Menschenrecht
Am Stephanustag der verfolgten Christen gedenken
Am 26. Dezember ist der Stephanustag. Weltweit gedenken an diesem Tag Christinnen und Christen verschiedener Konfessionen der verfolgten und bedrängten Glaubensgeschwister in aller Welt. Dazu erklärt der Fachsprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion für Kirchen und Religionsgemeinschaften, Thomas Rachel:
„Religionsfreiheit ist ein fundamentales Menschenrecht, das allerdings weltweit unter Druck gerät. Es ist ein Alarmsignal, dass drei von vier Menschen in Ländern leben, in denen die freie Ausübung von Religion eingeschränkt oder gar verboten wird.
Besonders dramatisch ist die Situation für die Christen in Afghanistan – insbesondere seit der Machtübernahme der Taliban. Ein Großteil der Christen muslimischer Herkunft muss mit fatalen Konsequenzen bis hin zur Ermordung rechnen, wenn ihr Glaubenswechsel festgestellt wird. In Nigeria haben Angriffe islamistischer Gruppen auf Christen und ihre Kirchen stark zugenommen. Aber auch das Schicksal von tausenden jesidischen Frauen und Mädchen im Irak, die vom so genannten ‚Islamischen Staat‘ versklavt und vergewaltigt wurden, ist ein schmerzhaftes Beispiel.
Wir müssen weiterhin entschlossen für den Schutz und die Sicherheit von Christen und Angehörigen anderer Religionsgemeinschaften in der Welt eintreten. Lautstark müssen wir das an ihnen begangene Unrecht anklagen und bekämpfen – im Großen wie im Kleinen. Aus Sicht der CDU/CSU-Bundestagsfraktion ist es daher unerlässlich, dass das Amt des Beauftragten der Bundesregierung für weltweite Religionsfreiheit weitergeführt wird.
Ohne das zentrale Menschenrecht der Religions- und Weltanschauungsfreiheit bleiben auch die anderen Menschenrechte unvollständig. Dieses Bewusstsein muss noch viel stärker als bisher die öffentliche Aufmerksamkeit erregen und das außenpolitische und entwicklungspolitische Engagement Deutschlands in der gesamten Welt prägen.“