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Landwirtschaft_Ackerbau
(Quelle: Unsplash)

Özdemir lässt Frist für mehr Nahrungsmittelanbau verstreichen

Deutschland verzichtet auf Nutzung einer EU-Ausnahmeregelung

Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft hat am heutigen Mittwoch auf eine Schriftliche Frage der CDU-Bundestagsabgeordneten Heike Brehmer erklärt, dass Deutschland den Beschluss der EU-Kommission vom 23. März, der einen Anbau aller Feldfrüchte auf brachliegenden ökologischen Vorrangflächen zur Ernährungssicherung vorsieht, nicht nutzen werde. Die Frist, die die EU-Kommission Deutschland gesetzt hat, sei abgelaufen. Dazu erklären der agrarpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Albert Stegemann, sowie die Abgeordnete Heike Brehmer:

Albert Stegemann: „Bundeslandwirtschaftsminister Özdemir lässt sehenden Auges die Frist verstreichen, in der die Bundesregierung deutschen Bauern den Anbau sämtlicher Feldfrüchte auf den ökologischen Vorrangflächen noch hätte erlauben können. Das ist eine verpasste Chance für die Ernährungssicherung – zumal die Landwirtinnen und Landwirte angesichts des Krieges Putins gegen die Ukraine gerne zur weltweiten Versorgungssicherheit beigetragen hätten.

Die offensichtliche Gleichgültigkeit, mit der die Bundesregierung die von der EU eingeräumte Möglichkeit zur Nutzung von Brachflächen für die Ernährung ausschlägt, macht uns fassungslos. Das wird der ethisch-moralischen Verantwortung Deutschlands, die weit über die Versorgung der eigenen Bevölkerung hinausragt, nicht gerecht. Jedes Brot, das wir mit Weizen aus Deutschland zusätzlich backen können, ist ein Beitrag im Kampf gegen den Hunger und trägt insofern zu Stabilität und Sicherheit bei – auch in Nordafrika oder Nahost. Minister Özdemir lässt diese Möglichkeiten aber aus rein ideologischen Gründen links liegen. Agrarpolitik ist Sicherheitspolitik – das muss die Bundesregierung endlich begreifen und danach handeln.“

Heike Brehmer: „Bundesminister Özdemir zeigt Ländern wie Sachsen-Anhalt die kalte Schulter, die bereits Anfang April gefordert hatten, brachliegende ökologische Vorrangflächen für ackerbauliche Maßnahmen unter Einsatz von Pflanzenschutz und Düngung zu nutzen. Dies hätte das EU-Recht ausdrücklich vorgesehen, wie der Beschluss der EU-Kommission vom 23. März dieses Jahres gezeigt hat.

Indem die Bundesregierung eine wichtige Frist gegenüber Brüssel hat verstreichen lassen, bleibt Deutschland hinter dem Ernährungsnotfallplan der EU-Kommission zurück. Minister Özdemir spielt damit mittelbar Putin in die Hände, der auf Hunger als Waffe setzt.“

Hintergrund: Die Bundesregierung hat auf eine Schriftliche Frage der Abgeordneten Heike Brehmer mitgeteilt, dass die Frist von 21 Tagen abgelaufen sei, in der die Bundesregierung die Nutzung von ökologischen Vorrangflächen für den Anbau aller Feldfrüchte, also nicht nur von Tierfutter, unter Einsatz von Dünger und Pflanzenschutzmitteln zur Sicherung der Nahrungsmittelversorgung bei der EU-Kommission hätte anmelden können. Eine Nutzung des entsprechenden Beschlusses der EU-Kommission vom 23. März 2022 sei daher EU-rechtlich nicht mehr möglich.

In einer Protokollerklärung zur Besprechung des Bundeskanzlers mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder am 7. April 2022 hatten die Freistaaten Bayern und Sachsen sowie die Länder Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Saarland, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein eine vollständige Umsetzung des Beschlusses der EU-Kommission gefordert, der eine Nutzung brachliegender ökologischer Vorrangflächen für ackerbauliche Maßnahmen vorsieht. Dabei müsse auch der Einsatz von Pflanzenschutz und Düngung ermöglicht werden.