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Schienen_Bahngleis

Nicht mehr benötigte Bahnflächen wieder zur Nutzung freigeben

Der Verkehrsausschuss hat in dieser Woche zu der von der CDU/CSU-Bundestagsfraktion geforderten Rückkehr zum bis Ende 2023 gegoltenen § 23 des Allgemeinen Eisenbahngesetzes (AEG) eine Sachverständigenanhörung durchgeführt. Diese Vorschrift regelt das Freistellungsverfahren von Liegenschaften von Bahnbetriebszwecken („Entwidmung“). Dazu können Sie den verkehrspolitischen Sprecher der Fraktion, Thomas Bareiß, und den zuständigen Berichterstatter für die Schiene, Michael Donth, gerne wie folgt zitieren:

Thomas Bareiß: "Das Allgemeine Eisenbahngesetz wird wegen des Versagens der gescheiterten Ampel-Regierung immer mehr zum großen Risikofaktor für wichtige Infrastrukturprojekte und innerstädtische Entwicklungen. Über 160 Projekte in ganz Deutschland sind von der Verschärfung der Ampel zur Freistellung von nicht mehr benötigten Bahnflächen betroffen. Vor Ort muss endlich wieder Planungssicherheit bestehen. Seit dem Sommer verspricht das Bundesverkehrsministerium, dass es Änderungen am erst kürzlich besprochenen Allgemeinen Eisenbahngesetz vorlegen will. Passiert ist gar nichts. Viele betroffenen Kommunen in ganz Deutschland stehen jetzt kurz davor, wichtige Projekte zu stoppen, weil die verplanten Flächen nicht mehr zur Verfügung stehen sollen. Der Grund: Die damalige Ampel-Koalition hatte die Entwidmungen von nicht mehr benötigten Bahnflächen de facto verboten. Die Öffentliche Anhörung in dieser Woche hat gezeigt: Die Mehrheit der Experten spricht sich ebenfalls für Änderungen der aktuellen Rechtslage aus." 

Michael Donth: "Es war gut, dass wir uns in der Öffentlichen Anhörung ausführlich über das Thema Entwidmung von nicht mehr benutzen Bahnflächen ausgetauscht haben. Fast alle Sachverständige waren sich einig, dass die aktuellen Regelungen zu streng und ungeeignet sind. Klar ist: Flächen, die womöglich noch für Schienenzwecke gebraucht werden können, sollen nicht vorschnell entwidmet werden. Aber dass jetzt nach der von der Ampel kurzfristig erfolgten Gesetzesänderung gar keine Flächen – sei es für Radwege oder wie zum Beispiel im Rosenstein-Quartier in Stuttgart – genutzt werden können, ist Unsinn. Hier braucht es dringend eine Änderung.“