Nein zu unverhältnismäßigen Fahrverboten
Grenzwerte werden nicht aufgeweicht
Das Bundeskabinett hat am heutigen Mittwoch Eckpunkte zur Umsetzung des „Konzepts für saubere Luft und die Sicherung der individuellen Mobilität in unseren Städten“ beschlossen. Darin enthalten ist auch eine geplante Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes, nach der Diesel-Fahrverbote bei Grenzwertüberschreitungen in der Regel aus Gründen der Verhältnismäßigkeit nur in Gebieten in Betracht kommen, in denen ein Jahres-Mittelwert von 50 Mikrogramm Stickstoffdioxid pro Kubikmeter Luft überschritten worden ist. Hierzu erklärt der stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Georg Nüßlein:
„Eine Abwägung über die Verhältnismäßigkeit von Diesel-Fahrverboten ist zwingend erforderlich. Denn eine solche Maßnahme greift tief in die individuelle Mobilität der Menschen ein und hat auch massive wirtschaftliche Auswirkungen, gerade für Handwerk und Mittelstand. Die geplante Regelung schafft Klarheit. An den geltenden Grenzwerten ändert sich dadurch überhaupt nichts.
Entscheidend ist, dass dem Vorsorgeprinzip Rechnung getragen wird und sich die Luftqualität in die richtige Richtung entwickelt. Und das ist in Deutschland ganz eindeutig der Fall: Von 1990 bis 2016 ist ein Rückgang der NOx-Emissionen um 58 Prozent zu verzeichnen. Die Stickstoffdioxid-Jahresmittelwerte sind in den deutschen Städten in den letzten 20 Jahren – auch in verkehrsnahen Lagen – im Schnitt um rund ein Drittel zurückgegangen. Wer also behauptet, die Luft in unserem Land würde immer schlechter, und deshalb nun nach radikalen und unverhältnismäßigen Instrumenten ruft, irrt gewaltig. Durch das bereits auf den Weg gebrachte umfangreiche Maßnahmenbündel der Bundesregierung zur Emissionsreduktion im Verkehrsbereich wird sich die Luftqualität in unseren Städten weiter nachhaltig verbessern.“